Daher fordere ich Sie im Sinne der Beschäftigten und auch der Effizienz der zukünftigen Arbeit der Zollwachebeamten und -beamtinnen auf, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
12.45
Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, steht mit in Verhandlung und zur Abstimmung.
Der Entschließungsantrag hat folgenden
Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Matznetter und
KollegInnen betreffend Erhalt des Know-how der Zollwache und Schaffung einer
Finanzpolizei, eingebracht im Zusammenhang mit dem Bericht des
Finanzausschusses über die Regierungsvorlage 405 d.B.: Bundesgesetz, mit dem
das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Grenzkontrollgesetz,
das Prokuraturgesetz und das Punzierungsgesetz 2000 geändert werden (5.
Zollrechts-Durchführungsgesetz-Novelle) (431 d.B.)
Mit der 5.
Zollrechts-Durchführungsgesetz-Novelle soll neuen und veränderten Erscheinungsformen
der gewerblich-organisierten Kriminalität im Zoll- und Verbrauchssteuerbereich
Rechnung getragen werden. Es soll damit auch die Anwendbarkeit des
Neapel-II-Instrumentariums in diesem Bereich sichergestellt werden. Das wird
von der SPÖ im Grundsatz begrüßt.
Allerdings wird mit diesem Gesetz auch
die mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2003 vorgenommenen Übertragung der
Zuständigkeit für die Zollwache vom Bundesministerium für Finanzen in das
Bundesministerium für Inneres umgesetzt. Dies wird von der SPÖ abgelehnt, weil
damit wertvolles Know-how für die Finanzverwaltung und die Betrugsbekämpfung
verloren geht.
Vielmehr wäre es angesichts der
zunehmenden Komplexität und Professionalisierung krimineller Aktivitäten im
Bereich des Förderbetrugs, der Geldwäsche, des Schwarzunternehmertums, der
Steuerhinterziehung bzw. ganz allgemein der Finanzdelikte erforderlich, nach
internationalen Vorbildern eine Finanzpolizei als uniformierten Wachekörper im
Finanzministerium einzurichten. Dabei sollen die bisherigen Zollwachebeamten
und ihr Know-how jedenfalls integriert sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
raschestmöglich die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten und dem Nationalrat
vorzulegen, die nach internationalen Vorbildern eine Finanzpolizei als
uniformierten Wachekörper im Bundesministerium für Finanzen einrichten, welche
unter anderem Aufgaben im Bereich der Bekämpfung des Förderbetrugs, der
Geldwäsche, des Schwarzunternehmertums, der Steuerhinterziehung bzw. ganz
allgemein der Finanzdelikte wahrnehmen soll. Dabei soll sichergestellt werden,
dass jedenfalls die Zollwachebeamten und ihr Know-how integriert werden.
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Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.