Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 75

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Daher fordere ich Sie im Sinne der Beschäftigten und auch der Effizienz der zu­künftigen Arbeit der Zollwachebeamten und -beamtinnen auf, unserem Ent­schließungsantrag zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.45

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist aus­rei­chend unterstützt, steht mit in Verhandlung und zur Abstimmung.

Der Entschließungsantrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matznetter und KollegInnen betreffend Erhalt des Know-how der Zollwache und Schaffung einer Finanzpolizei, eingebracht im Zusammenhang mit dem Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage 405 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Finanzstrafgesetz, das Grenz­kon­trollgesetz, das Prokuraturgesetz und das Punzierungsgesetz 2000 geändert wer­den (5. Zollrechts-Durchführungsgesetz-Novelle) (431 d.B.)

Mit der 5. Zollrechts-Durchführungsgesetz-Novelle soll neuen und veränderten Erschei­nungsformen der gewerblich-organisierten Kriminalität im Zoll- und Verbrauchs­steuerbereich Rechnung getragen werden. Es soll damit auch die Anwendbarkeit des Neapel-II-Instrumentariums in diesem Bereich sichergestellt werden. Das wird von der SPÖ im Grundsatz begrüßt.

Allerdings wird mit diesem Gesetz auch die mit der Bundesministeriengesetz-Novelle 2003 vorgenommenen Übertragung der Zuständigkeit für die Zollwache vom Bundes­ministerium für Finanzen in das Bundesministerium für Inneres umgesetzt. Dies wird von der SPÖ abgelehnt, weil damit wertvolles Know-how für die Finanzverwaltung und die Betrugsbekämpfung verloren geht.

Vielmehr wäre es angesichts der zunehmenden Komplexität und Professionalisierung krimineller Aktivitäten im Bereich des Förderbetrugs, der Geldwäsche, des Schwarz­unternehmertums, der Steuerhinterziehung bzw. ganz allgemein der Finanzdelikte er­forderlich, nach internationalen Vorbildern eine Finanzpolizei als uniformierten Wache­körper im Finanzministerium einzurichten. Dabei sollen die bisherigen Zollwache­beam­ten und ihr Know-how jedenfalls integriert sein.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, raschestmöglich die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen, die nach internationalen Vorbildern eine Finanzpolizei als uniformierten Wachekörper im Bundesministerium für Finanzen einrichten, welche unter anderem Aufgaben im Bereich der Bekämpfung des Förder­be­trugs, der Geldwäsche, des Schwarzunternehmertums, der Steuerhinterziehung bzw. ganz allgemein der Finanzdelikte wahrnehmen soll. Dabei soll sichergestellt werden, dass jedenfalls die Zollwachebeamten und ihr Know-how integriert werden.

*****

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite