Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 76

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

12.45

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Zollwache möchte ich feststellen, dass sich die Zollorganisation in folgende zwei Bereiche glie­dert: Einen Teil der Aufgaben, vor allem die zollbehördlichen Erledigungen, führen seit jeher zivile Beamte durch; der zweite Teil der Aufgabenstellung, jener der Zollwache, war ursprünglich der, die „grüne Grenze“ zu bewachen, daher war es ja auch ein Exekutivwachekörper. (Abg. Großruck: So ist es!)

Im Jahre 1995 erfolgte bekanntlich der EU-Beitritt. Damit hatten sich schon damals, durch den EU-Beitritt, die Zollaufgaben für die Zollwache quantitativ radikal verändert, da bei einem großen Teil der Außengrenze die Bewachung als grüne Grenze wegfiel. Wir hatten damals 7 000 Zollwachebeamte, die systematisch abgebaut, in andere Be­reiche, in andere Bundesländer – vor allem im Osten und Süden – überstellt wurden. Dieser Bestand von 7 000 Zollwachebeamten wurde in Folge des und bedingt durch den EU-Beitritt auf zuletzt 2 600 reduziert.

Jetzt gibt es wieder ein entscheidendes Datum im Zusammenhang mit der EU, nämlich die Erweiterung der EU Richtung Osten. Österreich wird dann bis auf die Schweiz, Liechtenstein keine EU-Außengrenzen mehr haben, es wir fast zu einem EU-Bin­nenland werden. Daher fallen wieder quantitativ Aufgaben weg, die bisher die Zoll­wache zu erledigen hatte. Auf Grund dieser durch die äußere Konstellation bedingten Änderung war die Entscheidung zu treffen, wie die bisherige Zollwache eingesetzt wird beziehungsweise wie überhaupt die zukünftige Aufgabenstellung der Zollwache sein soll, wenn es fast keine „grüne Grenze“ mehr gibt – es gibt sie nur mehr in sehr be­scheidenem Ausmaß, wie gesagt, zur Schweiz und zu Liechtenstein.

Wir haben monatelang an verschiedenen Konzepten dafür gearbeitet. Die letzte, ak­tuelle Regelung war jene, einen Teil der Zollwache in die zivile Zollwache einzu­gliedern – wobei eigene dienstrechtliche Bestimmungen geschaffen wurden, damit kein Gehaltsverlust eintritt, sodass sogar höherwertige Posten dafür gefunden werden kön­nen –, den anderen Teil, da ja der Aufgabenumfang kleiner wird, in die Sicherheits­wachekörper Gendarmerie, Polizei überzuführen, da in diesen ohnehin auf Grund ei­nes größeren Sicherheitsbedarfs mehr Personal benötigt wird, sodass 1 030 Be­diens­tete bei uns verbleiben und 1 030 Bedienstete in das Innenministerium wechseln.

Zu diesem Zweck haben wir – um weitgehend nach dem Freiwilligkeitsprinzip vorgehen zu können – über die Lage informiert. Wir haben jedem Mitarbeiter mitgeteilt, welche neuen Aufgabebereiche sich an welchen Örtlichkeiten ergeben und ihnen die Möglich­keit geboten, sich frei zu entscheiden, entweder für das Finanzministerium zu optieren oder für den Innendienst. Obwohl insgesamt 2 000 Bedienstete angesprochen waren und wir eigentlich nicht wussten, wie sich die Bediensteten selbst entscheiden werden, ist die Option relativ genau aufgegangen.

Es haben letztendlich nur 80 Bedienstete mehr für das Innenministerium optiert als der Zahl 1 030 entspricht. Wir können also den Anliegen der Bediensteten großteils ent­sprechen; dorthin, wohin sie optiert haben, werden sie auch hinkommen. (Abg. Mag. Wurm: Wie viele sind in Pension gegangen?) Daher sind dem Großteil der Bediensteten der neue Arbeitsplatz und auch dessen Bewertung völlig klar.

Es hat da eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Innenministerium gegeben, auch Gewerkschaften, Personalvertretungen waren in diese Auswahl eingebunden, und es hat sehr gut funktioniert.

In diesem Zusammenhang hatten wir einen Problembereich, nämlich Vorarlberg, weil dort das Optionsverhältnis nicht mit den tatsächlichen Zahlen, was den Bedarf betrifft, übereingestimmt hat – und außerdem dort schon bisher in der Bewachung der


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite