Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 112

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Als von der Arbeiterkammer am 2. März 2004 die ersten Kürzungs-Opfer der „Pen­sionsreform 2003“ öffentlich gemacht wurden, versuchten Vertreter der Regierungs­parteien noch immer die von Anfang an praktizierte Strategie „Leugnen und Schön­reden“ weiter zu verfolgen.

Mit jedem Tag müssen jetzt aber weitere Pensionsbescheide auf Basis der „Pen­sionsreform 2003“ ausgestellt werden. Das Pensionsdesaster wird dabei immer offensichtlicher. Das Beschwichtigen nützt nichts mehr. Die traurige Wahrheit ist, dass vor allem jene Männer, die mit 14 oder 15 zu arbeiten begonnen haben und ihr ganzes Berufsleben hindurch Pensionsbeiträge bezahlt haben, von den Sofort-Kürzungen am stärksten betroffen sind.

Und dabei geht es nicht um Ausnahmefälle. Sofort-Kürzungen um 10 Prozent oder knapp darunter sind bei Menschen mit sehr langer Versicherungsdauer nicht die Ausnahme, sondern der Regelfall! Und zu diesem 10-Prozent-Minus muss noch der Verlust aus der Streichung der ersten Pensionsanpassung hinzu gerechnet werden!

Von den Sofort-Kürzungen um 10 Prozent sind folgende Gruppen am massivsten betroffen:

Männer, die im Jahr 2004 mit 43 oder mehr Versicherungsjahren in Pension gehen!!!

Männer, die mit 45 Beitragsjahren unter die groß propagierten „Schutzbestimmungen“ für so genannte „Hackler“ fallen und noch mit 60 in Pension gehen können!!!

Frauen mit Kindern und langer Versicherungszeit, die relativ rasch nach der Geburt wieder in das Erwerbsleben eingestiegen sind, aber die geforderten Beitragsjahre für die „Hacklerinnen“-Sonderregelung knapp nicht erreichen!!!

Etwas weniger rasch (aber ebenso sicher) werden auch die anderen Gruppen von den 10-Prozent-Kürzungen erfasst. Voll betroffen sind auch die vielen Kleinpensionen, die es vor allem bei Frauen gibt. In 3 bis 4 Jahren ist die um 10 Prozent verringerte Pension der Regelfall.

Hätte die Regierung von vornherein – so wie bei den Beamten – auf eine rückwirkende Verschlechterung bereits erworbener Pensionsanwartschaften verzichtet, so hätte sie jetzt die Menschen nicht auf einen „Härtefonds“ verweisen brauchen. Einmalzahlungen aus einem „Härtefonds“, auf die nicht einmal ein Rechtsanspruch besteht, sind bestenfalls ein Tropfen auf dem heißen Stein – und wer mehr als 1.015 Euro Pension bezieht, kann nicht einmal eine Einmalzahlung erhalten.

Die „Pensionsreform 2003“ hat aber nicht nur für künftige Pensionisten massive Ver­luste gebracht. Hart in Mitleidenschaft gezogen wurden auch diejenigen, die bereits in Pension sind. Die ursprüngliche Zusicherung der Wertsicherung der Pensionen wurde für die Jahre 2004 und 2005 gleich gebrochen. Nur Pensionen bis zur Höhe der Me­dianpension (derzeit: 667 Euro pro Monat) werden in diesen Jahren mit der Infla­tionsrate angepasst. Als die dadurch (und durch die Erhöhung der Kranken­versiche­rungsbeiträge) erwirkten Nettoverluste sichtbar wurden, war auch hier das „Schön­reden“ allein nicht mehr aufrecht zu erhalten. Letztlich wurden rund 700.000 Pensionisten mit maximal 780 Euro Monatspension einmalige Ausgleichszahlungen in der Höhe von 0,6 Prozent einer Jahrespension zugestanden. Die lebenslangen Verluste durch die unzureichende Inflationsabgeltung werden damit natürlich in keiner Weise wettgemacht.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite