Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.
Die Dringliche Anfrage hat folgenden
Wortlaut:
Als von der Arbeiterkammer am
2. März 2004 die ersten Kürzungs-Opfer der „Pensionsreform 2003“
öffentlich gemacht wurden, versuchten Vertreter der Regierungsparteien noch
immer die von Anfang an praktizierte Strategie „Leugnen und Schönreden“ weiter
zu verfolgen.
Mit jedem Tag müssen jetzt aber weitere
Pensionsbescheide auf Basis der „Pensionsreform 2003“ ausgestellt werden.
Das Pensionsdesaster wird dabei immer offensichtlicher. Das Beschwichtigen
nützt nichts mehr. Die traurige Wahrheit ist, dass vor allem jene Männer, die
mit 14 oder 15 zu arbeiten begonnen haben und ihr ganzes Berufsleben hindurch
Pensionsbeiträge bezahlt haben, von den Sofort-Kürzungen am stärksten betroffen
sind.
Und dabei geht es nicht um
Ausnahmefälle. Sofort-Kürzungen um 10 Prozent oder knapp darunter sind bei
Menschen mit sehr langer Versicherungsdauer nicht die Ausnahme, sondern der
Regelfall! Und zu diesem 10-Prozent-Minus muss noch der Verlust aus der
Streichung der ersten Pensionsanpassung hinzu gerechnet werden!
Von den Sofort-Kürzungen um
10 Prozent sind folgende Gruppen am massivsten betroffen:
Männer, die im Jahr 2004 mit 43
oder mehr Versicherungsjahren in Pension gehen!!!
Männer, die mit 45 Beitragsjahren
unter die groß propagierten „Schutzbestimmungen“ für so genannte „Hackler“
fallen und noch mit 60 in Pension gehen können!!!
Frauen mit Kindern und langer Versicherungszeit,
die relativ rasch nach der Geburt wieder in das Erwerbsleben eingestiegen sind,
aber die geforderten Beitragsjahre für die „Hacklerinnen“-Sonderregelung knapp
nicht erreichen!!!
Etwas weniger rasch (aber ebenso sicher)
werden auch die anderen Gruppen von den 10-Prozent-Kürzungen erfasst. Voll
betroffen sind auch die vielen Kleinpensionen, die es vor allem bei Frauen
gibt. In 3 bis 4 Jahren ist die um 10 Prozent verringerte Pension der
Regelfall.
Hätte die Regierung von
vornherein – so wie bei den Beamten – auf eine rückwirkende
Verschlechterung bereits erworbener Pensionsanwartschaften verzichtet, so hätte
sie jetzt die Menschen nicht auf einen „Härtefonds“ verweisen brauchen.
Einmalzahlungen aus einem „Härtefonds“, auf die nicht einmal ein Rechtsanspruch
besteht, sind bestenfalls ein Tropfen auf dem heißen Stein – und wer mehr
als 1.015 Euro Pension bezieht, kann nicht einmal eine Einmalzahlung
erhalten.
Die „Pensionsreform 2003“ hat aber
nicht nur für künftige Pensionisten massive Verluste gebracht. Hart in
Mitleidenschaft gezogen wurden auch diejenigen, die bereits in Pension sind.
Die ursprüngliche Zusicherung der Wertsicherung der Pensionen wurde für die
Jahre 2004 und 2005 gleich gebrochen. Nur Pensionen bis zur Höhe der Medianpension
(derzeit: 667 Euro pro Monat) werden in diesen Jahren mit der Inflationsrate
angepasst. Als die dadurch (und durch die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge)
erwirkten Nettoverluste sichtbar wurden, war auch hier das „Schönreden“ allein
nicht mehr aufrecht zu erhalten. Letztlich wurden rund 700.000 Pensionisten mit
maximal 780 Euro Monatspension einmalige Ausgleichszahlungen in der Höhe
von 0,6 Prozent einer Jahrespension zugestanden. Die lebenslangen Verluste
durch die unzureichende Inflationsabgeltung werden damit natürlich in keiner
Weise wettgemacht.