Österreich genoss über Jahrzehnte als
Land des sozialen Ausgleichs und des sozialpartnerschaftlichen Dialogs weit
über unsere Grenzen hinaus eine hohe Wertschätzung. Die Regierung hat diesen
Weg in den letzten Jahren bewusst verlassen.
Mit der Vorlage des Gesetzesentwurfs zur
„Pensionsreform 2003“ erreichte diese auf Konfrontation ausgelegte neue
politische Ausrichtung im Frühjahr 2003 ihren Höhepunkt. Die gesetzliche
Pensionsversicherung hätte nach den Plänen der Bundesregierung mit einem
Schlag drastisch zurückgestutzt werden sollen.
Ein Rückblick auf die ursprünglichen
Pläne der Regierung zeigt in aller Deutlichkeit, was da auf dem Spiel stand.
Der Gesetzesentwurf von Sozialminister Haupt, der am 31. März 2003 in
die Begutachtung ging, enthielt im wesentlichen folgende Punkte:
Dramatische Sofort-Kürzung der
Pensionsansprüche von Menschen, die bereits knapp vor Erreichung des
Pensionsalters gestanden sind
Die Regierung selbst hat die
beabsichtigten Kürzungen in den Erläuterungen zum Gesetzesentwurf in folgender
Weise beschrieben: „Im Jahr 2004 dürfte der kumulative Pensionsverlust bei
durchschnittlich rund 13,5 % liegen, im Jahr 2005 bei 14,5 % und
im Jahr 2006 bei rund 15,5 %. Im Jahr 2007 wird die
durchschnittliche Pensionsminderung bei rund 16,5 % liegen.“ Zu beachten
ist, dass es sich hier um Durchschnittswerte handelt – in vielen Fällen
wären die Sofort-Verluste sogar noch viel höher gewesen!!!
Kurzfristig angesetzte Verunmöglichung
des Pensionsantritts vor 65/60
Alle vorzeitigen Alterspensionen sollten
abgeschafft werden. Übergangsregelungen waren nur für 5 Geburtsjahrgänge
vorgesehen!!!
Demolierung des Pensionssystems für die
Jüngeren
Bei Umsetzung des ursprünglichen
Gesetzesentwurfs hätten die Jüngeren mit Pensionskürzungen im Ausmaß von 30 bis
40 Prozent rechnen müssen – und in etlichen Fällen wären die Verluste
sogar noch krasser ausgefallen!!!
Klar war, dass so etwas von der Mehrheit
der Österreicherinnen und Österreichern nicht hingenommen werden konnte. Mit
dem Engagement hunderttausender Menschen und unter dem politischen Druck der
SPÖ ist es letztlich gelungen, die Regierung zu einem deutlichen Einlenken zu
zwingen. Etwas längere Übergangsfristen bei der Anhebung des Pensionsalters und
eine 10-Prozent-„Deckelung“ der Verluste wurden zugestanden. Dazu folgte noch
eine Absichtserklärung zur raschen Pensionsharmonisierung.
Ruft man sich die ursprünglichen Pläne
der Regierung zur „Pensionsreform 2003“ in Erinnerung, so sieht man, dass
sich der Widerstand durchaus gelohnt hat.
Wenngleich die Regierung letztlich
deutlich zurückstecken musste – die schon im Grundansatz verfehlte
„Pensionsreform 2003“ wurde aber dadurch auch nicht akzeptabel: Sie ist
selbst in der „abgespeckten“ Version noch immer in hohem Maße unsozial, und
sie ist auch sachlich nicht begründbar.
Die Finanzierungsperspektive der
gesetzlichen Pensionsversicherung ist bei weitem nicht so schlecht wie von den
Regierungsparteien immer wieder behauptet wurde und wird.
In den Erläuternden Bemerkungen des
Regierungsentwurfs zur „Pensionsreform 2003“ findet sich eine sehr
aufschlussreiche Darstellung der Kostenentwicklung der gesetzlichen
Pensionsversicherung in den Jahren 2003 bis 2007: