Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 114

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Prognostizierte Kostenentwicklung bei den ASVG-Pensionen in den Jahren 2003 bis 2007 auf Basis der Rechtslage vor der „Pensionsreform 2003“! (Kosten in Prozent des Bruttoinlandsprodukts)

 

2003

2004

2005

2006

2007

Entwicklung der Gesamtausgaben

9,3 %

9,1 %

9,1 %

9.0 %

9,0 %

Entwicklung der erforderlichen Bundesmittel

2,0 %

1,8 %

1,8 %

1,8 %

1,8 %

Quelle: BMSG, Finanzielle Erläuterungen zum Gesetzesentwurf zur „Pensionsreform 2003“ vom 31.3.2003

Wie diese Zahlen des Sozialministeriums eindrucksvoll belegen, lässt sich die von Vertretern der Regierungsparteien immer wieder beschworene dramatische Finanzie­rungs­krise der Pensionsversicherung nicht erklären. Selbst wenn die „Pensions­reform 2003“ nicht beschlossen worden wäre, wären die Ausgaben für ASVG-Pen­sionen in den kommenden Jahren zurück gegangen (Wirkung früherer Pensions­reformen). Kurzfristig angesetzte Sofort-Kürzungen von Pensionen um 10 Prozent sind folglich nicht nur in hohem Maße unsozial, sie lassen sich auch mit Finanzargumenten nicht begründen.

Mittel- bis langfristig gesehen ist allerdings tatsächlich ein erheblicher Kostendruck zu erwarten. Der Altenanteil an der Bevölkerung wird in den kommenden Jahrzehnten kräftig steigen und das bleibt nicht ohne Wirkung auf die Kosten der Alterssicherung. Steigende Kosten heißt aber auch in mittel- bis langfristiger Perspektive noch lange nicht Unfinanzierbarkeit, wie uns das viele weismachen wollen.

Im Gegenteil: Die Prognoserechnungen für den „Runden Tisch“ zur Pensions­harmonisierung zeigen, dass die Gesamtkosten für die öffentliche Alterssicherung bis zum Jahr 2030 nur um 0,6 bis 1,3 Prozent des BIP steigen werden. Ein erheblicher Teil der potentiellen Kostensteigerung wird durch den erwarteten Anstieg der Erwerbs­beteiligung abgefangen. Nach 2030 wird sogar wieder mit einem Rückgang des Pen­sionsaufwands gerechnet.

Wirkungsvolle Alterssicherung in Langzeitperspektive setzt aber mehr voraus als bloße Pensionsreformen, dazu gehören auch eine gezielte Beschäftigungspolitik und eine klare Verbesserung der Erwerbschancen Älterer. Unstrittig ist aber, dass auch das Pensionsrecht weiterentwickelt werden muss, um den kommenden Herausforderungen gerecht zu werden und um das System fairer und transparenter zu machen.

Fazit: Die „Pensionsreform 2003“ ist eine unsoziale Geldbeschaffungsaktion zugunsten des Finanzministers, aber keine Reform, die diesen Namen verdient. Dazu kommt, dass die „eingesparten“ Pensionsgelder im Handumdrehen für Steuergeschenke an Großkonzerne und für den Kauf teurer Abfangjäger ausgegeben wurden. Wie eine sinnvolle Reform ausschauen könnte, wird in dem von der SPÖ vorgelegten „Fairness-Pensions-Modell“ aufgezeigt.

Die Rücknahme der „Pensionsreform 2003“ ist nicht nur deshalb erforderlich, weil nur dadurch die unzumutbaren sofortigen Pensionskürzungen vermieden werden können, diese Rücknahme ist auch eine Grundvoraussetzung für eine faire Harmonisierung. Auf Basis der „Pensionsreform 2003“ ist ein gerechter Übergang in ein faires, für alle gleiches Pensionssystem nicht möglich. Man kann nicht zuerst den Arbeitern und den Angestellten ihre Pensionsansprüche zusammenstreichen und dann „harmonisieren“.

Hinsichtlich genau dieser Harmonisierung der Pensionssysteme ist die Regierung mehr als säumig und den ASVG-Versicherten wortbrüchig. Die von den Regierungsparteien


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