Prognostizierte Kostenentwicklung bei
den ASVG-Pensionen in den Jahren 2003 bis 2007 auf Basis der Rechtslage
vor der „Pensionsreform 2003“! (Kosten in Prozent des
Bruttoinlandsprodukts)
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2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
2007 |
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Entwicklung der Gesamtausgaben |
9,3 % |
9,1 % |
9,1 % |
9.0 % |
9,0 % |
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Entwicklung der erforderlichen
Bundesmittel |
2,0 % |
1,8 % |
1,8 % |
1,8 % |
1,8 % |
Quelle: BMSG, Finanzielle Erläuterungen
zum Gesetzesentwurf zur „Pensionsreform 2003“ vom 31.3.2003
Wie diese Zahlen des Sozialministeriums
eindrucksvoll belegen, lässt sich die von Vertretern der Regierungsparteien
immer wieder beschworene dramatische Finanzierungskrise der
Pensionsversicherung nicht erklären. Selbst wenn die „Pensionsreform 2003“
nicht beschlossen worden wäre, wären die Ausgaben für ASVG-Pensionen in den
kommenden Jahren zurück gegangen (Wirkung früherer Pensionsreformen).
Kurzfristig angesetzte Sofort-Kürzungen von Pensionen um 10 Prozent sind
folglich nicht nur in hohem Maße unsozial, sie lassen sich auch mit
Finanzargumenten nicht begründen.
Mittel- bis langfristig gesehen ist
allerdings tatsächlich ein erheblicher Kostendruck zu erwarten. Der Altenanteil
an der Bevölkerung wird in den kommenden Jahrzehnten kräftig steigen und das
bleibt nicht ohne Wirkung auf die Kosten der Alterssicherung. Steigende Kosten
heißt aber auch in mittel- bis langfristiger Perspektive noch lange nicht
Unfinanzierbarkeit, wie uns das viele weismachen wollen.
Im Gegenteil: Die Prognoserechnungen für
den „Runden Tisch“ zur Pensionsharmonisierung zeigen, dass die Gesamtkosten
für die öffentliche Alterssicherung bis zum Jahr 2030 nur um 0,6 bis
1,3 Prozent des BIP steigen werden. Ein erheblicher Teil der potentiellen
Kostensteigerung wird durch den erwarteten Anstieg der Erwerbsbeteiligung
abgefangen. Nach 2030 wird sogar wieder mit einem Rückgang des Pensionsaufwands
gerechnet.
Wirkungsvolle Alterssicherung in
Langzeitperspektive setzt aber mehr voraus als bloße Pensionsreformen, dazu
gehören auch eine gezielte Beschäftigungspolitik und eine klare Verbesserung der
Erwerbschancen Älterer. Unstrittig ist aber, dass auch das Pensionsrecht
weiterentwickelt werden muss, um den kommenden Herausforderungen gerecht zu
werden und um das System fairer und transparenter zu machen.
Fazit: Die „Pensionsreform 2003“
ist eine unsoziale Geldbeschaffungsaktion zugunsten des Finanzministers, aber
keine Reform, die diesen Namen verdient. Dazu kommt, dass die „eingesparten“
Pensionsgelder im Handumdrehen für Steuergeschenke an Großkonzerne und für den
Kauf teurer Abfangjäger ausgegeben wurden. Wie eine sinnvolle Reform ausschauen
könnte, wird in dem von der SPÖ vorgelegten „Fairness-Pensions-Modell“
aufgezeigt.
Die Rücknahme der
„Pensionsreform 2003“ ist nicht nur deshalb erforderlich, weil nur dadurch
die unzumutbaren sofortigen Pensionskürzungen vermieden werden können, diese
Rücknahme ist auch eine Grundvoraussetzung für eine faire Harmonisierung. Auf
Basis der „Pensionsreform 2003“ ist ein gerechter Übergang in ein faires,
für alle gleiches Pensionssystem nicht möglich. Man kann nicht zuerst den
Arbeitern und den Angestellten ihre Pensionsansprüche zusammenstreichen und
dann „harmonisieren“.
Hinsichtlich genau dieser Harmonisierung der Pensionssysteme ist die Regierung mehr als säumig und den ASVG-Versicherten wortbrüchig. Die von den Regierungsparteien