Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 123

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Ich bitte jetzt Herrn Bundesminister Mag. Haupt, der sich zu einer Stellungnahme zum Gegenstand zu Wort gemeldet hat, das Wort zu ergreifen. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Minister.

 


15.23

Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseher zu Hause und auf der Zuschauertribüne! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeord­nete! Etwas, Herr Kollege Cap, verwundert mich oder verwundert mich eigentlich schon gar nicht mehr: Die sozialdemokratische Fraktion hat die gleiche Dringliche An­frage, und zwar nahezu wortidentisch, vor knapp einer Woche im Bundesrat gestellt. Offensichtlich war dort die Medienöffentlichkeit nicht so ausreichend, sodass Sie heute diese Anfrage wiederholen müssen. (Abg. Schieder: Oder die Antworten so schlecht!)

Besser ist Ihre Anfrage, sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, nicht geworden und nach einer Woche auch nicht dringlicher. (Beifall bei den Frei­heitlichen und der ÖVP.)

Ich gebe Ihnen aber Recht, sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie sagen, dass das Pensionsthema ein Thema ist, das alle Generationen in Österreich nicht nur berührt, sondern auch bewegt.

Sie, Herr Kollege Cap, haben gesagt: Das hat die ältere Generation in diesem Staate nicht verdient! – Ich bin der gleichen Meinung, aber, bitte, wie argumentieren Sie, Herr Kollege Cap, nachdem Sie nahezu 50 Jahre lang das Sozialressort in der Zweiten Republik – mit Ausnahme der Zeit von 1966 bis 1970 – innegehabt haben, dass Sie dieser Bundesregierung und der vorangegangenen Bundesregierung gerade für die Aufbaugeneration nach dem Zweiten Weltkrieg ein Pensionssystem hinterlassen haben, das im Jahre 2000 den Pensionisten im ASVG-Bereich im Durchschnitt Pensionen von 708 € zuerkannt hat?

Sehr geehrter Herr Kollege Cap, wie rechtfertigen Sie das? 50 Jahre haben Sie für die Aufbaugeneration im Sozialministerium in dieser Republik gearbeitet, und heraus kam als Leistungsbilanz eine durchschnittliche Pension von 708 €!

Ich möchte dem nur kurz die Zahlen entgegenstellen: Ich bin nicht zufrieden, aber die heutigen 768 € im Durchschnitt in der gesamten gesetzlichen Pensionsversicherung und die 793 € im ASVG-Bereich sind auf jeden Fall mehr als das, was Sie in 50 Jahren für die Aufbaugeneration hier in Österreich geschafft haben. (Beifall bei den Frei­heitlichen und der ÖVP.)

Es ist auffallend, Herr Kollege Cap, dass Sie bei Ihren Beispielen immer das Lebens­alter und die Versicherungszeiten anführen, aber nie die Beitragszeiten, also jene Zeiten, in welchen die Menschen tatsächlich in Arbeit gestanden sind. Dann könnten Sie nämlich nicht mehr so viele Menschen in Österreich verunsichern! Wenn jemand mit langer Lebensdauer nur 15, 16, 17 oder 18 Jahre voll gearbeitet und nur in dieser Zeit die vollen Beitragsäquivalente in die Pensionsversicherung eingezahlt hat, dann kann er keine sehr hohe Pension bekommen. Wir befinden uns nämlich immer noch in einem Versicherungssystem und nicht in einem Wunschsystem von Weihnachten und Ostern zusammen. (Abg. Mag. Lapp: Das ist sehr überheblich!)

Daher hat diese Bundesregierung auch konsequenterweise die Ausgleichs­zulagen­richt­sätze sowohl für Alleinstehende als auch für Ehepaare in den letzten vier Jahren überproportional erhöht. Sie haben in der Zeit, in der Sie die soziale Verantwortung hatten, die Ausgleichszulagenbezieher immer als jene bezeichnet, die die größte so­ziale Bedürftigkeit in diesem Lande hätten und daher als Erste Hilfe bräuchten. In diesem Punkt hat diese Bundesregierung ein Zeichen gesetzt und ist dieser


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