Ich bitte jetzt Herrn Bundesminister Mag. Haupt, der sich zu einer Stellungnahme zum Gegenstand zu Wort gemeldet hat, das Wort zu ergreifen. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Minister.
15.23
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz Mag. Herbert Haupt: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Zuseher zu Hause und auf der Zuschauertribüne! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Etwas, Herr Kollege Cap, verwundert mich oder verwundert mich eigentlich schon gar nicht mehr: Die sozialdemokratische Fraktion hat die gleiche Dringliche Anfrage, und zwar nahezu wortidentisch, vor knapp einer Woche im Bundesrat gestellt. Offensichtlich war dort die Medienöffentlichkeit nicht so ausreichend, sodass Sie heute diese Anfrage wiederholen müssen. (Abg. Schieder: Oder die Antworten so schlecht!)
Besser
ist Ihre Anfrage, sehr geehrte Damen und Herren von der Sozialdemokratie, nicht
geworden und nach einer Woche auch nicht dringlicher. (Beifall bei den Freiheitlichen
und der ÖVP.)
Ich gebe
Ihnen aber Recht, sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie sagen, dass das
Pensionsthema ein Thema ist, das alle Generationen in Österreich nicht nur berührt,
sondern auch bewegt.
Sie, Herr Kollege Cap, haben gesagt: Das hat die ältere Generation in diesem Staate nicht verdient! – Ich bin der gleichen Meinung, aber, bitte, wie argumentieren Sie, Herr Kollege Cap, nachdem Sie nahezu 50 Jahre lang das Sozialressort in der Zweiten Republik – mit Ausnahme der Zeit von 1966 bis 1970 – innegehabt haben, dass Sie dieser Bundesregierung und der vorangegangenen Bundesregierung gerade für die Aufbaugeneration nach dem Zweiten Weltkrieg ein Pensionssystem hinterlassen haben, das im Jahre 2000 den Pensionisten im ASVG-Bereich im Durchschnitt Pensionen von 708 € zuerkannt hat?
Sehr geehrter Herr Kollege Cap, wie rechtfertigen Sie das? 50 Jahre haben Sie für die Aufbaugeneration im Sozialministerium in dieser Republik gearbeitet, und heraus kam als Leistungsbilanz eine durchschnittliche Pension von 708 €!
Ich möchte dem nur kurz die Zahlen entgegenstellen: Ich bin nicht zufrieden, aber die heutigen 768 € im Durchschnitt in der gesamten gesetzlichen Pensionsversicherung und die 793 € im ASVG-Bereich sind auf jeden Fall mehr als das, was Sie in 50 Jahren für die Aufbaugeneration hier in Österreich geschafft haben. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
Es ist auffallend, Herr Kollege Cap, dass Sie bei Ihren
Beispielen immer das Lebensalter und die Versicherungszeiten anführen, aber
nie die Beitragszeiten, also jene Zeiten, in welchen die Menschen tatsächlich
in Arbeit gestanden sind. Dann könnten Sie nämlich nicht mehr so viele Menschen
in Österreich verunsichern! Wenn jemand mit langer Lebensdauer nur 15, 16, 17
oder 18 Jahre voll gearbeitet und nur in dieser Zeit die vollen
Beitragsäquivalente in die Pensionsversicherung eingezahlt hat, dann kann er
keine sehr hohe Pension bekommen. Wir befinden uns nämlich immer noch in einem
Versicherungssystem und nicht in einem Wunschsystem von Weihnachten und Ostern
zusammen. (Abg. Mag. Lapp:
Das ist sehr überheblich!)
Daher hat diese Bundesregierung auch konsequenterweise die Ausgleichszulagenrichtsätze sowohl für Alleinstehende als auch für Ehepaare in den letzten vier Jahren überproportional erhöht. Sie haben in der Zeit, in der Sie die soziale Verantwortung hatten, die Ausgleichszulagenbezieher immer als jene bezeichnet, die die größte soziale Bedürftigkeit in diesem Lande hätten und daher als Erste Hilfe bräuchten. In diesem Punkt hat diese Bundesregierung ein Zeichen gesetzt und ist dieser