gibt für jene, die in den nächsten Jahren in Pension gehen, keinen höheren Verlust als 10 Prozent. Das haben wir eingeführt! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – in Richtung des Redners –: Danke, Sigi!)
Herr Kollege Öllinger! Ich sage jetzt, was die freiheitlichen Arbeitnehmer mit dem Koalitionspartner, der ÖVP, Großartiges ausverhandelt haben. Auf der einen Seite gab es einmal im Vorfeld die 10 Prozent Deckelung. Dann kam die Hacklerregelung, lieber Freund, dann wurde der Härteausgleichsfonds für alle Pensionisten geschaffen, die unter 1 015 € Pension erhalten. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – in Richtung des Redners –: Danke, Sigi!) Wenn diese Personen durch die Pensionierung einen Verlust erleiden, dann wird dieser abgegolten. Das haben wir auch durchgesetzt, und zwar für die Mindestpensionisten und für die Bezieher kleiner Pensionen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sag es ihnen, Sigi!) Die Bezieher höherer Pensionen à la Blecha, die 12 500 € an Pension haben, brauchen das nicht. Der braucht das nicht! Er kann mit 10 € mehr auch auskommen! Das ist doch eine Tatsache!
Wir haben hier Abfederungen eingeführt, und das war für uns einmal das Wichtige dabei. Dafür, dass die Aufwertungsfaktoren in der Vergangenheit so schlecht waren, tragen auch Sie die Verantwortung. Herr Kollege Verzetnitsch, in dem Büchlein von der Arbeiterkammer gibt es auf den Seiten – ich habe mir das aufgeschrieben – 432 bis 435 die Aufwertungsfaktoren, und da sehen Sie, wie schlecht die zurückliegenden Jahre bewertet sind. (Abg. Mag. Prammer: Aber Sie machen jetzt die Lebensdurchrechnungszeit!) Wir haben jetzt dafür gesorgt, dass ab einem längeren Durchrechnungszeitraum, der jetzt geschaffen worden ist, die Pensionen nach dem Tariflohnindex erhöht werden und keine Verluste mehr anfallen.
Außerdem haben wir dafür gesorgt – der Herr Bundesminister hat es schon erwähnt –, dass jene Frauen, die lange Versicherungszeiten haben, die Kinder haben, bei der Pensionsreform Gewinne haben und keine Verluste, so wie Sie das schildern. Ja, Kolleginnen, Sie müssen sich das einmal durchlesen. Sie dürfen nicht nur hier herinnen sitzen, sondern Sie müssen diese Materie durchlesen und einsaugen. So ist es! (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Sie sollten keine Fehlinformationen verbreiten, so wie es heute von den Arbeiterkammern und Sozialversicherungsanstalten geschieht. Da gehen die Frauen des Jahrganges 1947, die jetzt in Pension gehen könnten, hin und fragen: Wie viel Pension bekomme ich? Bei drei verschiedenen Stellen erhalten sie drei verschiedene Ergebnisse mit Verlusten bis zu 15 Prozent, was gar nicht möglich ist. (Abg. Scheibner: Das ist die Arbeiterkammer!) Also das schreit ja zum Himmel, wie falsch die Leute informiert werden. Das schreit zum Himmel!
Sehr geehrte Damen und Herren von der SPÖ! Wenn Sie jetzt verlangen, dass wir diese Pensionsreform zurücknehmen und alles auf neue Beine stellen, dann wären alle diese Abfederungsmaßnahmen mit einem Strich weg. (Abg. Mag. Trunk: Wer wollte denn in Kärnten ein Volksbegehren dagegen machen? Vor der Wahl?) Es wären die Begünstigungen für die Frauen weg, dass pro Kind, Frau Kollegin Trunk, drei Jahre Kindererziehungszeit zur Verkürzung der Durchrechnung angerechnet werden, und zwar für alle Kinder, die nach 1956 geboren sind. Die Familienhospizkarenz wird ebenfalls abgezogen. Das ist ein Vorteil für diese Frauen.
Außerdem wird die Kinderbetreuungszeit berücksichtigt, und zwar verlängert von 18 auf 24 Monate, in der Höhe der Ausgleichszulage plus 50 Prozent. Manche Frauen verdienen das sonst ja nicht einmal. Das ist ein Vorteil, denn diese Frauen werden bis zu 15 Prozent mehr Pension erhalten als früher. Das ist die Tatsache.
Herr Kollege Verzetnitsch! Herr Kollege Cap! Frau Kollegin Trunk! Wissen Sie, was mich am meisten stört? – Dass Sie in der ganzen Dringlichen Anfrage nicht die