Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 143

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Verantwortung, aber Sie sind mit Ihrer Polemik weit weg von einer zukunftsorientierten Lösung! (Beifall und Bravorufe bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

16.36

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 6 Minuten Wunschredezeit, 10 Minuten gesetzliche Redezeit. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


16.36

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Alles, was die SPÖ jetzt kritisiert, hätte sie im Jahr 1997 bei der damaligen Pen­sionsreform, die eigentlich nur ein Reförmchen war, umsetzen können. (Zwischenruf der Abg. Mag. Prammer.)

Frau Kollegin! Ich sage Ihnen das noch einmal. (Abg. Mag. Prammer: Was denn?) Ich habe schon in der Aktuellen Stunde erwähnt, dass diese Reform von 1997 mit dem Ansteigen des gesetzlichen Pensionsalters von 60 auf 61,5 Jahre von der Stadt Wien als Bundesland bis heute noch nicht vollzogen wurde. Sie hätten das machen können, aber es ist bis heute nicht vollzogen! So ist es! (Abg. Dr. Stummvoll: Das ist un­glaublich!)

Sie bevorzugen das alte System mit geringeren Versicherungsjahren, nach welchem jemand, der weniger Versicherungsjahre und einen Verdienst über der Höchst­bemes­sungsgrundlage hat, bevorzugt ist. (Zwischenruf des Abg. Verzetnitsch.) Ja selbst­verständlich, Herr Präsident! Das ist ein Wissensmangel, wenn Sie das nicht wissen! Dann kläre ich Sie auf. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Herr Präsident Verzetnitsch, du weißt: Die besten 15 Jahre haben gezählt. Jemand studiert bis zum 30. Lebensjahr, dann verdient er über der Höchstbemessungs­grund­lage, die besten 15 Jahre werden gezählt, und er bekommt eine Bomben-Pension, wobei er nach dem alten System mit 60 Jahren in Pension geht. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wahnsinn! Unvorstellbar!) Ein anderer „Hackler“, den du zu vertreten hast, Herr Präsident, der mit dem 14. Lebensjahr ins Arbeitsleben eingetreten ist und 45 Jahre bis zum 60. Lebensjahr zusammenbringt, erhält eine Mindestpension, wenn er wenig verdient, die Kollektivverträge schlecht sind und er ein geringes Einkommen hat. Das ist Tatsache! Das ist das Ungerechte an diesem System! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenruf der Abg. Mag. Prammer.)

Frau Kollegin, ich muss jetzt weitermachen, gehe aber voll auf Ihre Kritik ein! Frau Kollegin Prammer, Sie kritisieren, dass jetzt bei der Pensionsreform nur bis zur Höhe der Median-Pension, also bis zu 667 €, angepasst wird. – Für die Zuschauer: Median-Pension heißt, dass 50 Prozent der österreichischen Pensionisten eine Pension über diesem Wert und die anderen eine Pension unter diesem Wert erhalten, das ist genau der Durchschnitt. Das macht mit der Abgeltung der Inflationsrate bei einer Erhöhung um 1,5 Prozent 10,02 € aus. Darüber hinaus bekommen also alle 10,02 € Erhöhung. Das kritisieren Sie!

Wir haben geschaut, dass 700 000 österreichische Pensionisten, die maximal 780 € Monatspension haben, eine Ausgleichszahlung erhalten. Sie sagen, dass das trotzdem ein lebenslanger Verlust ist, weil es sich hiebei nur um eine einmalige Zahlung han­delt. – Nach der Nettoanpassung, die Sie 1993 geschaffen haben, würde jemand, der eine Median-Pension hat, nicht 10,02 €, sondern nur 6,68 € erhalten! So ist es! Wie schaut es dann mit dem lebenslangen Verlust bei dem aus, was Sie gemacht haben?

Sie kritisieren, dass Sofortkürzungen der Pensionsansprüche in der Höhe zwischen 13 und 16 Prozent erfolgt sind. – Wir haben einen Deckel von 10 Prozent eingezogen. Es


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