Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 161

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heit der Lebensmittel, und zwar um die Sicherheit der Lebensmittel im Hinblick auf gentechnisch veränderte Produkte beziehungsweise um die Freiheit von solchen gentechnisch veränderten Organismen.

Frau Bundesministerin! In den letzten Wochen und Monaten ist in ganz Europa eine breite und intensive Debatte über diese Herausforderung, den Konsumenten­ansprü­chen Genüge zu tun, geführt worden. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben sich im Rahmen unseres Gentechnik-Volksbegehrens mehrheitlich, und zwar nicht nur in Österreich, dafür ausgesprochen, dass sie gentechnikfreie Lebensmittel kaufen wol­len.

Die Europäische Kommission hat in sehr vielen Diskussionen auf parlamentarischer Ebene, auf Kommissionsebene und in den diversen Räten versucht, ein europäisches Regelwerk zu entwickeln, um den verschiedenen Interessen gerecht zu werden.

Nun gibt es auch eine große Auseinandersetzung auf internationaler Ebene, auf Ebene der WTO. Auf der einen Seite haben die Vereinigten Staaten die Europäische Union geklagt, weil sie dieses Gentechnik-Moratorium seit 1998 aufrechterhält und keine weiteren GVO-Pflanzen zum Anbau in der Landwirtschaft, zur Nutzung im Bereich der Lebensmittelwirtschaft zugelassen hat. Wir sind jetzt kurz davor, dass unter diesem Druck dieses Zulassungsmoratorium fallen wird.

Auf der anderen Seite liegt eine Klage der EU-Kommission beim Europäischen Ge­richts­hof wegen Nichtumsetzung der EU-Freisetzungsrichtlinie vom Juli 2003 vor. Frau Bundesministerin! Da besteht eklatanter Handlungsbedarf.

Besonders aktuell – und das ist wirklich die Kernfrage für die nächsten Wochen – ist, dass die Kennzeichnungspflicht für jene Futter- und Lebensmittel, die gentechnisch veränderte Organismen über dem Schwellenwert von 0,9 Prozent enthalten, mit 18. April 2004 in Kraft tritt.

Weiters müssen wir ab diesem Zeitpunkt die Rückverfolgbarkeit auch bei jenen Lebensmitteln sicherstellen, die nur in gentechnischen Verfahren hergestellt wurden, zum Beispiel Lecithin.

Jetzt stellt sich die Frage, Frau Bundesministerin: Was haben Sie in den letzten Mo­naten getan? – Wir wissen von Bundesminister Pröll, dass er viel getan hat. Er hat einige konkrete Vorschläge unterbreitet. Es gibt dazu eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe. Aber von Ihrem Ressort haben wir in dieser Frage in den letzten Monaten einfach nichts gehört.

Ich erinnere in diesem Zusammenhang an den Entwurf vom 23. Mai 2003 zur Novelle des Gentechnikgesetzes. Ich habe ihn hier, das war vor fast einem Jahr. Seitdem haben wir nichts gehört. Es liegt kein neuer Entwurf vor; vielleicht haben Sie ihn mit, es kann ja sein, das wäre interessant.

Auf jeden Fall ist diese Tatsache höchst brisant, wenn man bedenkt, dass einerseits das Moratorium in den nächsten Monaten fallen wird und andererseits wir diese Kennzeichnungsvorschriften umsetzen müssen.

Sie geben in Ihrer Anfragebeantwortung Antworten, die aus unserer Sicht völlig un­zureichend sind. So geben Sie uns nicht bekannt, was Sie unternehmen werden, damit die Lebensmittel auch wirklich gekennzeichnet werden, damit die Lebensmittel auf gentechnisch veränderte Bestandteile untersucht werden.

Sie sprechen zwar, Frau Bundesministerin, zu Recht von einem Proben- und Re­visionsplan, das heißt, dass die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit entsprechende Pläne für Untersuchungen von Futter- und Lebensmitteln vorlegen wird,


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