aber Sie sagen nicht, wie viele Proben gezogen werden, wie diese Probennahmen im Detail aussehen und wann sie durchgeführt werden.
Aus unserer Sicht hätten ja diese Proben und Analysen bereits im Vorfeld, also bevor die Kennzeichnung in Kraft tritt, durchgeführt werden müssen, damit auch die involvierten Interessenten, die Firmen auf der einen Seite, die betroffenen Konsumenten auf der anderen Seite, eine gewisse Sicherheit haben, nämlich die Sicherheit, dass die Kennzeichnung ab diesem Datum auch wirklich lückenlos eingehalten werden kann.
Ein weiterer Punkt, der aus unserer Sicht völlig ungeklärt ist und den Sie auch nicht ausreichend beantworten konnten, ist die Frage, wie Sie die Leitlinien zur Umsetzung der Rückverfolgbarkeit legen werden. Welche konkreten Maßnahmen haben Sie hier vorgesehen? – Ich würde Sie ersuchen, darauf ganz konkret einzugehen.
Zur Frage 10 haben Sie etwas mit Hinweis auf das Lebensmittelgesetz festgestellt – aus unserer Sicht gerade in dieser Frage völlig unzureichend –, nämlich dass Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht nicht öffentlich bekannt gegeben werden.
Wir kritisieren seit Jahren, dass gerade in diesem Bereich des Lebensmittelgesetzes die Strafbestimmungen unzureichend sind. Es muss vor allem eines sichergestellt werden: die klare Information der betroffenen Öffentlichkeit (Beifall bei den Grünen), ob das die einzelnen Handelsfirmen sind, ob das die Konsumenten sind oder ob das die Bauern sind, wenn sie Saatgut einkaufen. All diese Gruppen gehören informiert. Das sollte auch entsprechend geklärt werden. Ich ersuche Sie, dazu Stellung zu beziehen, ob Sie etwa vorhaben, das Lebensmittelgesetz abzuändern.
Ganz konkret ergeben sich weitere Probleme, deren Lösung jetzt ansteht, weil Österreich in den letzten Jahren eine Vorsorgepolitik betrieben und insbesondere nationale Verbote ausgesprochen hat. Das sind die drei konkreten Verbote für den Import und die Verwendung von Novartis Bt-176-Mais, von MON 810 Bt-Mais und einer weiteren herbizidresistenten Maissorte. Dafür gibt es ganz konkrete Verbotsverordnungen auf Basis des Artikels 16 der Freisetzungsrichtlinie.
Wie werden Sie jetzt damit umgehen, Frau Bundesministerin? – Es besteht Druck von Seiten der Kommission, das aufzuheben. Was werden Sie in der Frage der Koexistenz tun? – Diese Frage ist in Österreich völlig ungeklärt.
So gibt es zwar Initiativen der Bundesländer, wie zum Beispiel das Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz, das begutachtet wurde, oder das Salzburger Gentechnik-Vorsorgegesetz, das sogar noch ein wenig strenger als das Kärntner Gesetz ist und jetzt auch von der EU-Kommission positiv begutachtet wurde. Aber es fehlt die Rahmengesetzgebung, damit die Bundesländer bundeseinheitlich akkordiert Maßnahmen treffen können.
Als eine der Kernfragen, Frau Bundesministerin, stellt sich ganz zentral die Frage der Haftung. Seit Jahren klafft im Bereich der Haftung eine äußerst große Lücke. Es gibt dazu gemeinsame Anträge, auch hier im Parlament. Dass die Haftungsfrage eigentlich auf europäischer Ebene zu lösen wäre, ist auch unsere Auffassung, aber solange das nicht geschieht, müssen wir dafür Sorge tragen, dass die Haftung auch auf nationaler Ebene eindeutig und klar geregelt ist, nämlich nach dem Verursacherprinzip, damit jene für Haftungen aufkommen müssen, die auch die Schäden oder Risiken und Gefahren verursachen.
Es wird die Herausforderung sein, eine entsprechende Haftungsregelung in dieser Novelle zur Umsetzung zu bringen. Bitte äußern Sie sich dazu, wann diese vorliegen wird!