Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 177

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Gesamt gesehen zeigt der Rechnungshofbericht Reformbedarf auf, aber handstrich­artige Kürzungen, Stundenkürzungen, sind in einer Welt des Wissens heutzutage unverantwortlich! (Beifall bei der SPÖ.)

18.37

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gahr. Vorge­schlagene Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.37

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der heutige Tagesordnungspunkt betreffend den Rech­nungs­hofbericht III-42 der Beilagen wurde von den Kollegen Kogler und Kräuter eigent­lich nicht dazu genützt, den Bericht zu behandeln, sondern eigennützige Themen hier vorzutragen. Kollege Kräuter mixt drei Worte, nämlich EStAG, Fischler, Forstinger, und zehnmal „Skandal!“, und schon will er wieder einen neuen Skandal produziert haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben heute hier die Gebarung der Grenzgendarmerie für die EU-Außengrenze für den Zeitraum 1998 bis 2001 zu diskutieren. Dieser Bericht ist aus der Sicht des Rechnungshofes ein kritischer Bericht, er stellt aber keine gröberen Mängel fest. Es gibt mehrere Optimierungsvorschläge, Anregungen, Anpassungen, aber auch Anpas­sungen an die neuen Anforderungen unter Berücksichtigung der EU-Osterweiterung.

Konkret festgestellt wurden in diesem Bericht drei wesentliche Dinge: Es gab keine standardisierte Berichterstattung zwischen den Organisationen Bundespolizei, Bundes­gendarmerie, Zollwache, Bundesheer und Bezirksverwaltungsbehörden. Nunmehr wur­de ja durch die Einrichtung des ISIM, des Informationssystems für illegale Migration, dieses Berichtssystem optimiert, und es ist zwischenzeitlich ein interner Datenaus­gleich möglich. Die kritisierten Informationsverluste konnten somit abgebaut werden.

Zweitens gab es die Anregung des Rechnungshofes, dass, um sicherheitspolitische Aufgaben zu erfüllen, die Bediensteten der Zollwache in das Bundesministerium für Inneres übernommen werden. Es wurden mit 1. September 2003 100 Bedienstete über­nommen, und mit 1. Mai 2004 werden weitere 930 Bedienstete überstellt.

Die dritte Anregung des Rechnungshofes betrifft eine getrennte Kosten- und Leis­tungsverrechnung für die Bundesgendarmerie. – Diese wird beginnend mit dem zweiten Quartal 2004 probeweise eingeführt.

Bundesminister Strasser hat zudem im Ausschuss klar festgestellt, dass auch zukünftig die Bezirksverwaltungsbehörden im Bereich der Sicherheit eine zentrale Rolle spielen werden, dass es keine Auflösung der Bezirkskommandos gibt und dass es durch die Zusammenlegung von Polizei und Gendarmerie sehr wohl weitere Verbesserungen im operativen Bereich der Sicherheit geben wird. (Beifall bei der ÖVP.) – So viel zum Kapitel Grenzgendarmerie.

Ein weiteres Kapitel – das wurde heute hier leider nur kurz erwähnt – im Bericht ist die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsräten im Bereich der ÖIAG. Da hat der Rechnungshof vier konkrete Mängel festgestellt. Es war die Art der Ausschreibung, es sind die verkürzten Fristen, die geringe Anzahl der eingeladenen Personalberater und die fehlenden Zuschlagskriterien. In diesem Bericht hat Rechnungshofpräsident Fiedler gelobt, dass die Anregungen des Rechnungshofes in Absprache mit dem ÖIAG-Vor­stand eigentlich größtenteils bereits umgesetzt wurden. Es wurde die Schablo­nenverordnung im Sinne des Rechnungshofes angeglichen und adaptiert.

Die Kritik, die Kollege Kräuter im Rechnungshofausschuss geäußert hat, dass es Gehaltsverdoppelungen gegeben hat, steht nicht im Rechnungshofbericht. Das hat der


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