Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 188

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Der Rechnungshof hat in seinem Prüfungsergebnis, das sich derzeit noch im Stel­lung­nahmeverfahren befindet und das der Steiermärkischen Landesregierung, aber auch der EStAG selbst zugemittelt wurde, Sachverhaltserhebungen getroffen, davon ausge­hend die rechtlichen Bewertungen vorgenommen und Empfehlungen abgegeben.

Der Rechnungshof hat, was das persönliche Verschulden der Organwalter der EStAG betrifft, keine Einschätzung vorgenommen; dies müsste noch einer weiteren Prüfung überlassen bleiben. Erst dann kann eine endgültige Aussage darüber getroffen werden, ob es nun günstiger ist, gegenüber den Vorständen der EStAG mit Entlas­sungen vorzugehen – mit allen sich daraus ergebenden gehaltsrechtlichen und pen­sionsrechtlichen Konsequenzen –, oder ob es günstiger ist, eine einvernehmliche Regelung anzustreben.

Ich darf daher um Verständnis dafür ersuchen, dass dies einer weiteren Prüfung vorbehalten bleiben müsste.

Hohes Haus! Der Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes, der heute in Behand­lung steht, enthält einen sehr großen Teil, der sich mit der Bestellung und der Abberufung von Aufsichtsräten und Vorständen in öffentlichen Unternehmungen befasst. Bemerkenswert war, dass im Zuge der Prüfung durch den Rechnungshof zahlreiche Verstöße sowohl gegen das Stellenbesetzungsgesetz als auch gegen die Vertragsschablonenverordnung der Bundesregierung seitens des Rechnungshofes festgestellt werden mussten.

Wir haben diese Verletzungen – sei es des Gesetzes, sei es der Verordnung – in unserem Bericht festgehalten, und es gab eine sehr ausführliche Diskussion darüber im Rechnungshofausschuss – eine sehr ausführliche Diskussion, möchte ich betonen, jedenfalls ausführlicher, als dies bei anderen Berichten üblicherweise der Fall ist.

Es ergab sich dadurch für den Rechnungshof die Möglichkeit, seinen Standpunkt nochmals deutlich zu machen, auch in unmittelbarer Diskussion mit den Vertretern der ÖIAG – und natürlich mit den Abgeordneten –, und es ist dem Rechnungshof gelun­gen, nicht nur seinen Rechtsstandpunkt vor allem im Zusammenhang mit der Schablo­nenverordnung den Abgeordneten und den Vertretern der ÖIAG verständlich zu machen, sondern sich auch mit seinem Rechtsstandpunkt durchzusetzen.

Ich darf in diesem Zusammenhang den Abgeordneten des Rechnungshofausschusses, und zwar den Abgeordneten aller Fraktionen im Rechnungshofausschuss, meinen Dank aussprechen, dass von ihrer Seite eine deutliche Unterstützung für die Position des Rechnungshofes zu erkennen war. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Diese Unterstützung hat dann letztlich dazu geführt, dass in weiteren Gesprächen zwischen mir und den Aufsichtsräten der ÖIAG ein Ergebnis erzielt werden konnte, das für den Standpunkt des Rechnungshofes gesprochen hat und mit dem der Rech­nungshof auch zufrieden sein kann. Es kam zu einer Änderung der Verträge mit den Vorstandsvorsitzenden, zu einer Änderung jener Verträge, die mit der Schablonen­verordnung nicht im Einklang standen. Es kam auf Grund der Kritik des Rechnungs­hofes, der Behandlung des Berichtes im Rechnungshofausschuss und auch – das muss ich fairerweise hinzufügen – auf Grund der Einflussnahme durch den Bundes­minister für Finanzen, der sich auch dafür ausgesprochen hat, diese Verträge zu ändern, dann zu einer Angleichung der Verträge an die Schablonenverordnung.

Insgesamt gesehen daher ein durchaus positives Ergebnis, das meiner Ansicht nach sehr klar zum Ausdruck gebracht hat, dass durch das Einvernehmen zwischen dem Nationalrat beziehungsweise dem Rechnungshofausschuss auf der einen Seite und dem Rechnungshof auf der anderen Seite ein Ergebnis erzielt werden konnte, das


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