Ich bringe Beispiele zu einer Frage, die in diesem Gesetz geregelt ist, nämlich zur Frage, welche Art von Verkehr auf der Schiene dann, wenn sehr viele Züge darauf fahren und die Trassenkapazität knapp wird, vorrangig abgewickelt werden soll. – Diesbezüglich hat es im Gesetz eine Regelung gegeben, die sich sehr rigide an dem orientiert, was sich einige Leute in Europa vorstellen, nämlich dass zwar der Regionalverkehr abgewickelt werden darf, aber in Wirklichkeit als nächster schon der Güterverkehr Vorrang – jedenfalls vor dem Personenfernverkehr – haben soll.
Mein Vorschlag war – und ich wundere mich dauernd, warum Sie dem nicht zustimmen können –, einen Passus, der durchaus auch in der europäischen Wortwahl vorkommt, und zwar jenen des „gesellschaftlichen Nutzens“ in das Gesetz mit aufzunehmen, der es uns ermöglicht hätte, stärker auf die jeweils individuell vorliegenden Verhältnisse auf unterschiedlichen Strecken zu reagieren und jeweils situationsangepasstere Bevorrangungen bestimmter Verkehrsarten vorzunehmen.
Diese Regelung ist übrigens auch von Seiten der Wirtschaft verlangt worden. Mir liegt ein Brief der Wirtschaftskammer vor, aus welchem klar hervorgeht, dass auch die Wirtschaft selbst verlangt – zwar mit einer etwas anderen Intention, als wir es vorgesehen haben, aber eben doch –, mehr Flexibilität im Gesetz zu ermöglichen, damit man im Zweifelsfall selbst entscheiden kann, ob der regionale Pendlerverkehr, der Güterverkehr oder der Personenfernverkehr den Vorrang auf einer Strecke bei der Vergabe der Trassen haben soll. Das ist ja total unterschiedlich – sei es nach Schadstoffsituation, sei es auch nach internationaler Bedeutung und so weiter! Sie waren jedoch nicht bereit, auf diesen doch allgemein verständlichen Vorschlag einzugehen.
In einem weiteren Punkt meines Abänderungsantrages wird verlangt, dass die Berechtigung für den Zugang zu der Vergabe diskriminierungsfrei, angemessen und transparent sein muss. Mit dieser Definition hätte man sich wieder ein wenig mehr Handlungsspielraum verschaffen können, als es in Ihrer Formulierung der Fall ist.
Ein weiterer Punkt bezog sich auf die Vergabe der Trassen und darauf, wer sie vergibt. So, wie Sie das geregelt haben, können Sie eine Briefkastenfirma gründen, die diese Trassen vergeben kann, weil es keinerlei Anforderungen an diese höchst wichtige Stelle gibt, die entscheidet, wer auf der Schiene fährt. Wir hätten solche Anforderungen definiert, und das wäre mehr als notwendig und richtig gewesen.
Wir haben auch einen weiteren Punkt in unseren Abänderungsantrag aufgenommen, den ich für extrem wichtig halte, nämlich den Punkt, dass die Strafrahmen für Verstöße gegen die Sicherheit auf der Schiene im Verhältnis zu den Strafrahmen gegen Wettbewerbsverzerrungen so lächerlich gering waren, das man wirklich fürchten muss, dass das sozusagen aus der Portokassa bezahlt und letzten Endes nicht zu einer Änderung des Verhaltens führen wird.
Meine Damen und Herren! Es ist mir vollkommen unverständlich, warum Sie dem nicht zustimmen konnten. Das kann nur Ihr wirklich langsam lächerlicher Reflex sein, dass Oppositionsparteien keine Ideen haben, wenn es um eine Zusammenarbeit geht. Das wären produktive Vorschläge gewesen! Es hat mir sehr Leid getan, und ich habe mir auch erwartet, dass von Seiten der Sozialdemokraten noch etwas Genaueres kommt, was den ArbeitnehmerInnenschutz betrifft. Das habe ich jetzt auch noch nicht gesehen.
Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Sie behaupten von sich, den Konsens suchen zu wollen. Sie suchen ihn nicht! Nicht einmal dort, wo wir im Sinne Ihrer Ideen handeln, dürfen Sie auch nur einen Schritt auf die grünen oder roten Ideen zugehen, weil Ihnen das die ideologische Schranke in Ihrem Hirn offensichtlich so stark verbietet, dass Inhalte dabei vom Tisch gewischt werden.