Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 217

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Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen daher zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 426 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz­antrag eingebracht, der sich auf Z 46 § 62 und Z 69 § 126 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Zusatzantrag ihre Zustimmung geben, um ein Zeichen. – Der Antrag findet nicht die Mehrheit und ist abgelehnt.

Die Abgeordneten Dr. Lichtenberger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abände­rungsantrag eingebracht, der sich auf Z 46 § 57a, § 65c sowie § 124 bezieht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Dieser Abänderungsantrag findet keine Mehrheit und ist daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Bei Zustimmung ersuche ich um ein Zeichen der Bejahung. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetz­entwurf findet auch in dritter Lesung die Mehrheit und ist damit angenommen.

19. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über den Antrag 358/A der Abgeordneten Mag. Eduard Mainoni, Werner Miedl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (23. KFG-Novelle) (427 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 19. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zum Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Pack. Wunschredezeit: 2 Minuten. – Herr Kollege, Sie sind am Wort.

 


21.02

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekre­tär! Hohes Haus! Wir werden nun das Kraftfahrgesetz novellieren. Von dieser Ge­setzesänderung sind die Kraftfahrzeughalter mit Wunschkennzeichen betroffen. Von zirka 300 000 Kennzeichen in Österreich werden in diesem Jahr zirka 10 000 ihre


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