Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 230

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ermöglicht hat, dass das Justizministerium einen Abänderungsentwurf vorgeschlagen hat, dem wir nun auch guten Gewissens zustimmen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich danke aber auch dem Herrn Justizminister dafür, dass er diese Anregungen auf­genommen hat, die es uns ermöglichen, dem zuzustimmen. Ich bitte Sie aber auch, Herr Justizminister, dass Sie sich in Zukunft weniger – wenn ich mir diese saloppe Anmerkung erlauben darf – am Gängelband des Herrn Innenministers führen lassen, der ja ursprünglich durch einen Schnellschuss um einen Dialog mit den europäischen Justizbehörden herumkommen wollte.

Herr Justizminister, in diesem Zusammenhang auch die Bitte, dass Sie Ihre Linie beibehalten, was diese von Finanzminister Grasser angedachte unglückselige Steuer­amnestie betrifft. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bitte Sie, auch in Zukunft – wenn Sie mir die Bemerkung erlauben – vorrangig dem Rechtsstaat Ihr Augenmerk zu schenken und weniger den Intentionen des Herrn Innenministers, der unserem Staat ja leider mit seinen absurden Ideen wie einem Europäischen Geheimdienst, wofür er in der EU verlacht wurde, dem Reykjavikschen Überwachungs-TV, wofür er sogar von Armin Wolf in der „ZiB 2“ dem allgemeinen Gespött ausgesetzt wurde, und so weiter, schadet.

Ich bitte Sie also, in Zukunft wirklich mehr diesen eigenständigen rechtsstaatlichen Gedanken zu folgen und nicht den polizeistaatlichen Wünschen des Innenministers. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.39

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 439 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Dr. Fekter, Dr. Partik-Pablé, Kolle­ginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Da der vorliegende Gesetzentwurf und der eben erwähnte Abänderungsantrag Verfas­sungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungs­mäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Da nur diese eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrags der Abgeordneten Dr. Jarolim, Mag. Dr. Fekter, Dr. Partik-Pablé abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich dabei die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch hier liegt eine Annahme mit Mehrheit, und zwar mit der verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelmehrheit, vor.

Der Gesetzentwurf ist daher in dritter Lesung angenommen.

 


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