können. Das Ziel muss es sein, auch
Wachstums- und Beschäftigungsziele bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des
Zieles der Geldwertstabilität zu verankern.
Die Bundesregierung wird aufgefordert,
bis zur vollständigen Liberalisierung des Arbeitsmarktes in der erweiterten EU
eine zielgerichtete Qualifikationsoffensive zu starten, um insbesondere jene
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu fördern, die durch die schrittweise und
schließlich vollständige Öffnung des Arbeitsmarktes besonders unter Druck
kommen. Ein 200-Millionen-Euro Bildungspaket soll sicherstellen, dass mehr
Schulplätze und mehr Lehrstellen geschaffen werden, vor allem aber auch entsprechende
Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden. In Zusammenarbeit mit den
AMS-Geschäftsstellen und den Bundesländern sollen die Qualifikationspotentiale
vor dem Hintergrund von regionalen Standortentwicklungsprogrammen und Bedarfserhebungen
in den Betrieben ermittelt werden, gleichzeitig sollten von den Unternehmen
und den entsprechenden öffentlichen Stellen gemeinsam Fortbildungsmaßnahmen
entwickelt und berufsbegleitend realisiert werden. Darüber hinaus sollen seitens
der Bundesregierung Vorkehrungen getroffen werden, um für betroffene Branchen
und Regionen Arbeitsstiftungen einzurichten.
Während in der Übergangsperiode laufend
zu prüfen sein wird, ob und in welcher Region beziehungsweise für welchen
Sektor eine vollständige Öffnung des Arbeits- beziehungsweise
Dienstleistungsmarktes vor Ablauf der siebenjährigen Frist erfolgen kann, ist
gleichzeitig sicherzustellen, dass die jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen
am Arbeits- und Dienstleistungsmarkt auch tatsächlich eingehalten beziehungsweise
durchgesetzt werden, um einem möglichen Dumping im Bereich der Entlohnung und
der sozialen Sicherheit vorzubeugen. Die Bundesregierung wird in diesem
Zusammenhang aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage
betreffend ein Schwarzunternehmerbekämpfungsgesetz vorzulegen. Die Einhaltung
der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen ist von den zuständigen Behörden gerade
während der Übergangsperiode in besonderer Weise zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang
sollten auch grenzüberschreitende Kooperationen zur wirksamen Bekämpfung des
Schwarzunternehmertums und der systematischen illegalen Beschäftigung geprüft
werden. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, mit
Nachdruck die überfällige Reform der Entsenderichtlinie einzufordern, um
Spannungen am Arbeitsmarkt vorzubeugen.
Die Bundesregierung wird nach dem
Scheitern einer akzeptablen Übergangslösung für den Transitvertrag
aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Verhandlungen für eine
EU-Wegekostenrichtlinie zu nutzen, eine wirksame Reduktion der Belastungen
durch den Straßengüterverkehr durchzusetzen. Die Bundesregierung wird
insbesondere aufgefordert, entsprechende Partnerschaften mit anderen EU-Staaten
aufzubauen und einzugehen, die ähnliche Probleme zu lösen haben (z.B.
Frankreich, Slowenien). Die Europäische Union muss eine nachhaltige
Verkehrspolitik umsetzen, die die Internalisierung der sozialen und der
Umweltkosten erzwingt.
Mit der Erweiterung der EU ist mit einem
deutlichen weiteren Anstieg des Verkehrsaufkommens von den und in die neuen
Mitgliedsländer zu rechnen. Österreich wird von dieser Entwicklung besonders
betroffen sein. Um den zusätzlichen Anstieg des Verkehrsaufkommens umwelt- und
anrainerschonend bewältigen zu können, sollen alle Möglichkeiten, Verkehr von
der Straße auf die Schiene (Ausnützung von bestehenden Kapazitätsreserven,
gemeinwirtschaftliche Leistungsbestellungen auf der Rola usw.) oder auf die
Donau zu verlagern, forciert werden. Die bereits geplanten und durch die
Erweiterung zusätzlich notwendigen Maßnahmen und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
sind ohne Aufschub umzusetzen.
Im Hinblick auf die Erweiterung und den damit verbundenen Anstieg des Verkehrsaufkommens wird die Bundesregierung weiters aufgefordert, wichtige Eisenbahn-