Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 59

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können. Das Ziel muss es sein, auch Wachstums- und Beschäftigungsziele bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Zieles der Geldwertstabilität zu verankern.

Die Bundesregierung wird aufgefordert, bis zur vollständigen Liberalisierung des Arbeitsmarktes in der erweiterten EU eine zielgerichtete Qualifikationsoffensive zu starten, um insbesondere jene Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zu fördern, die durch die schrittweise und schließlich vollständige Öffnung des Arbeitsmarktes be­sonders unter Druck kommen. Ein 200-Millionen-Euro Bildungspaket soll sicherstellen, dass mehr Schulplätze und mehr Lehrstellen geschaffen werden, vor allem aber auch entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen angeboten werden. In Zusammenarbeit mit den AMS-Geschäftsstellen und den Bundesländern sollen die Qualifikationspotentiale vor dem Hintergrund von regionalen Standortentwicklungsprogrammen und Bedarfs­erhebungen in den Betrieben ermittelt werden, gleichzeitig sollten von den Unter­nehmen und den entsprechenden öffentlichen Stellen gemeinsam Fortbildungsmaß­nahmen entwickelt und berufsbegleitend realisiert werden. Darüber hinaus sollen seitens der Bundesregierung Vorkehrungen getroffen werden, um für betroffene Bran­chen und Regionen Arbeitsstiftungen einzurichten.

Während in der Übergangsperiode laufend zu prüfen sein wird, ob und in welcher Region beziehungsweise für welchen Sektor eine vollständige Öffnung des Arbeits- beziehungsweise Dienstleistungsmarktes vor Ablauf der siebenjährigen Frist erfolgen kann, ist gleichzeitig sicherzustellen, dass die jeweils geltenden rechtlichen Bestim­mungen am Arbeits- und Dienstleistungsmarkt auch tatsächlich eingehalten bezie­hungs­weise durchgesetzt werden, um einem möglichen Dumping im Bereich der Entlohnung und der sozialen Sicherheit vorzubeugen. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs­vorlage betreffend ein Schwarzunternehmerbekämpfungsgesetz vorzulegen. Die Ein­haltung der jeweiligen rechtlichen Bestimmungen ist von den zuständigen Behörden gerade während der Übergangsperiode in besonderer Weise zu kontrollieren. In diesem Zusammenhang sollten auch grenzüberschreitende Kooperationen zur wirk­samen Bekämpfung des Schwarzunternehmertums und der systematischen illegalen Beschäftigung geprüft werden. Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, mit Nachdruck die überfällige Reform der Entsenderichtlinie einzufordern, um Spannungen am Arbeitsmarkt vorzubeugen.

Die Bundesregierung wird nach dem Scheitern einer akzeptablen Übergangslösung für den Transitvertrag aufgefordert, alle Anstrengungen zu unternehmen, um die Verhand­lungen für eine EU-Wegekostenrichtlinie zu nutzen, eine wirksame Reduktion der Belas­tungen durch den Straßengüterverkehr durchzusetzen. Die Bundesregierung wird insbesondere aufgefordert, entsprechende Partnerschaften mit anderen EU-Staaten aufzubauen und einzugehen, die ähnliche Probleme zu lösen haben (z.B. Frankreich, Slowenien). Die Europäische Union muss eine nachhaltige Verkehrspolitik umsetzen, die die Internalisierung der sozialen und der Umweltkosten erzwingt.

Mit der Erweiterung der EU ist mit einem deutlichen weiteren Anstieg des Ver­kehrsaufkommens von den und in die neuen Mitgliedsländer zu rechnen. Österreich wird von dieser Entwicklung besonders betroffen sein. Um den zusätzlichen Anstieg des Verkehrsaufkommens umwelt- und anrainerschonend bewältigen zu können, sollen alle Möglichkeiten, Verkehr von der Straße auf die Schiene (Ausnützung von bestehenden Kapazitätsreserven, gemeinwirtschaftliche Leistungsbestellungen auf der Rola usw.) oder auf die Donau zu verlagern, forciert werden. Die bereits geplanten und durch die Erweiterung zusätzlich notwendigen Maßnahmen und der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur sind ohne Aufschub umzusetzen.

Im Hinblick auf die Erweiterung und den damit verbundenen Anstieg des Verkehrs­aufkommens wird die Bundesregierung weiters aufgefordert, wichtige Eisenbahn-


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