Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 72

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erzähle kein Geheimnis, bringe es aber gerne in Erinnerung: Weitere 80 Mitarbeiter für die Wiener Polizei sind zugesagt, und der Stand wird überprüft – angesichts der Erfor­dernisse, angesichts auch des Fortschreitens der Aufklärung der Kriminalitätsfälle. Es wird an uns liegen, gemeinsam hier im Hohen Haus auch noch Überzeugungsarbeit zu leisten, dass es vielleicht da oder dort noch mehr Personal braucht.

Alle Bundesländer werden sich anstrengen müssen, aber ich bin sehr froh darüber, dass wir einerseits heute ein erweitertes vereintes Europa begrüßt haben, aber mit dem Justizkapitel eigentlich auch sagen, um welche Schattenseiten, um welche grauen Seiten dieses gemeinsamen größeren Kontinents wir uns auch zu kümmern haben.

Europa ist gut unterwegs. Österreich stimmt diesem Übereinkommen selbstver­ständ­lich zu, und ich bin sehr froh, dass wir damit einem sicheren Europa ein Stückchen näher gekommen sind. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

14.52

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


14.52

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Bewältigung der organisierten grenzüberschrei­tenden Kriminalität scheint mir ein Punkt besonders wichtig zu sein, das ist der Menschenhandel, der laut UNICEF im Zuge der EU-Erweiterung noch zunehmen wird.

Das UN-Kinderhilfswerk schätzt, dass mit der EU-Erweiterung kriminelle Händlerringe verstärkt Möglichkeiten, Schlupflöcher finden werden, um Menschen aus Ost-, Süd­osteuropa in den europäischen Raum verkaufen, verschleppen zu können. Laut UNICEF werden jetzt schon pro Jahr 120 000 Kinder und Frauen vor allem in die EU-Staaten verkauft, und viele werden auf brutalste Weise hier zur Prostitution gezwun­gen. 90 Prozent der Frauen, die als Prostituierte arbeiten, sind Opfer von Men­schenhandel. 99,7 Prozent aller Opfer des Menschenhandels sind Frauen. Das heißt, Menschenhandel ist Frauenhandel, und Österreich ist auf Grund seiner zentralen geographischen Lage auch sehr stark davon betroffen.

Das Geschäft mit der Not der Frauen ist für die Täter sehr lukrativ. Es werden dabei weltweit jährlich sehr hohe Gewinne erzielt: rund 12 Milliarden Dollar. Das ist das drittgrößte kriminelle Geschäft weltweit.

Dieses lukrative Geschäft des Menschenhandels muss auch in einem größeren Zu­sammenhang gesehen werden. Der Versuch, dieses Problem in den Griff zu be­kommen, ist bisher eigentlich weitgehend zahnlos geblieben, denn die genannten Zahlen bestätigen ja, dass das sehr schwierig und nicht gut gelungen ist. Daher ist mir der Schutz der Opfer besonders wichtig. Die Opfer sind oft in dreifacher Form benach­teiligt, nämlich: weil sie Frauen sind, weil sie Migrantinnen sind und weil sie sehr oft Prostituierte sind.

Im österreichischen Strafrecht ist zwar eine verschärfte Bestimmung für Frauenhandel vorgesehen, die wichtigste Voraussetzung in diesem Zusammenhang, die nämlich zur Aufdeckung und Verfolgung von Frauenhändlern fehlt, ist allerdings der ZeugInnen­schutz. Sehr oft zahlen die Opfer von Frauenhändlern drauf, weil eben dieser ZeugIn­nenschutz nicht vorhanden ist, und Nutznießer davon sind die Täter.

Das heißt ganz konkret: Dieser Aufenthalt aus humanitären Gründen, der zwar per Erlass geregelt ist, sollte in eine gesetzliche Bestimmung mit Rechtsanspruch umge­wandelt werden.

 


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