Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 73

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Insgesamt scheinen mir zwei Dinge besonders wichtig zu sein, um dieses Problem in den Griff zu bekommen: das Zeugenschutzprogramm für aussagebereite Opfer zu erstellen – sehr umfassend zu erstellen! – und zweitens – noch einmal – die inter­nationale Zusammenarbeit einzufordern. Daher ist es meiner Meinung nach auch sehr wichtig, wann und wo die vorgesehene Konferenz stattfinden soll. Diese soll ja bis zum Herbst dieses Jahres hier in Wien stattfinden. Im Ausschuss wurde mir diese Frage nicht beantwortet. Ich denke aber, dies ist sehr wichtig im Sinne dieser Opfer, denn diese sind darauf angewiesen und für die ist es von großer Bedeutung, dass diese Konferenz auch stattfindet. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.56

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.57

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist ja eine Tatsache, dass die organisierte Kriminalität eine grenzüberschrei­tende ist, und auch, dass sie explodiert. Dazu gehören Frauenhandel, Waffenhandel – das haben wir alles schon heute gehört –, auch Drogenhandel. Die explodierenden Häftlingszahlen, unter denen der Herr Minister leidet, sind ja auch ein beredtes Zeugnis dafür, wie sich dieser Kriminalitätszweig entwickelt hat.

Wir kommen mit unseren Methoden, die wir bisher hatten, in der Verfolgung von Krimi­nellen und insbesondere von Mitgliedern organisierter Banden nicht weiter. Deshalb ist es eben dringend notwendig, flexibel zu reagieren, und nicht so wie bisher. Bei­spielsweise: Die Erledigung eines Rechtshilfeersuchens, das heute gestellt wird – auch in Ländern mit einer hoch entwickelten Rechtsordnung –, dauert oft ein Jahr oder zwei Jahre, und oft wird es überhaupt nicht erledigt – also es ist eine absolut unbefrie­digende Situation.

Deshalb begrüßen auch wir dieses Übereinkommen, wobei man schon sagen muss: Österreich hat es ja schon fast zur Gänze umgesetzt, wie auch schon erwähnt worden ist. Unsere Gerichte, unsere Behörden arbeiten schon im Sinne dieses Überein­kommens.

Aber wir müssen uns schon im Klaren sein, dass sich insbesondere unter den neuen EU-Beitrittsstaaten viele oder etliche Länder befinden, die noch nicht ein so hoch entwickeltes rechtsstaatliches Denken haben, sodass dort auch der Behördenapparat korrupt und bestechlich ist. Deshalb ist es ganz besonders wichtig, dass sich in diesem Übereinkommen auch die Mitgliedstaaten – und dazu gehören auch die Beitritts­staaten, die neuen Beitrittsländer – verpflichten mussten oder verpflichtet haben, die Korruption auch im staatlichen Bereich bei ihren eigenen Behörden zu bekämpfen.

Ich habe daher große Hoffnung, dass in den nächsten Jahren eben auch im Ge­samtbereich der EU ein Raum geschaffen wird, wo man darauf vertrauen kann, dass der Beamte sich nur an das Gesetz hält, dass er frei von Bestechungs... – nicht Be­stechungsvorwürfen, denn die Vorwürfe kann es ja nach wie vor geben –, dass er sich nicht bestechen lässt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Folgendes ist in diesem Übereinkommen auch noch sehr wichtig, nämlich: dass die Souveränität der einzelnen Staaten nicht beschnitten wird. Das heißt, es darf bei der Vollziehung dieses Übereinkommens nicht direkt in die Sphäre der einzelnen Staaten eingegriffen werden, sondern es werden nur die Bedingungen dafür geschaffen, dass alles schneller, flexibler und so weiter geht. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Gerade im


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