Ich bedanke mich zunächst auch für die Feststellung des Abgeordneten Jarolim, dass das Abkommen inhaltlich nahezu zur Gänze umgesetzt ist, muss aber doch erwähnen, dass die Bemängelung der Verkürzung der Verjährungsfristen nicht in diese Debatte gehört, weil es kein Justizthema betrifft. (Abg. Dr. Jarolim: Ich wollte nur einen Hoffnungsschimmer zum Ausdruck bringen!) Ich darf schon sagen, die Verjährungsfristen im Finanzstrafgesetz werden nicht gekürzt, und sie in der BAO zu kürzen ist bei weitem nicht so frevelhaft, wie Sie das dargestellt haben, sondern an sich bei einem effizienten Apparat gar kein Problem. Das möchte ich ausdrücklich sagen: Im Justizbereich werden keine Verjährungsfristen gekürzt.
Was die Strafbarkeit der juristischen Personen anbelangt, ist festzustellen, dass wir auf dem angekündigten Weg sind, Frau Abgeordnete Stoisits. Wir werden diese Materie heuer noch ins Plenum bringen, wir stehen unmittelbar vor der Begutachtung. Man muss aber doch eines zugeben oder konzedieren: Das ist ein riesiger Schritt für die österreichische Wirtschaft. Das ist ein Schritt, den die österreichische Wissenschaft und die österreichische Wirtschaft vor einigen Jahren für den österreichischen strafrechtlichen Rechtsbereich nicht für möglich gehalten haben, und deshalb bitte ich zuzugestehen, dass hier besonders genau und sorgfältig überlegt und gearbeitet wird.
Ich bedanke mich auch für die Feststellung, dass in Österreich die Kriminalitätsaufklärungsquote steigt. Das ist richtig, und das freut uns natürlich als Staatsbürger und als Abgeordnete, nehme ich an, und natürlich freut es auch die Regierungsebene. Man muss aber eines der Korrektheit halber hinzufügen, und ich danke dem Herrn Abgeordneten Pendl für seine klaren Worte: Es hat alles seinen Preis. Der Innenminister hat, worüber ich mich persönlich sehr freue und was ich auch unterstütze, 1 180 Planstellen dazubekommen, um diese Verbesserung bei der Aufklärungsquote auch zu schaffen. Und ich höre heute von der Frau Abgeordneten Dr. Brinek, dass weitere 80 Abgeordnete ihm in Zukunft zur Verfügung stehen werden. Das ist gut so, ist notwendig und wird auch dadurch gerechtfertigt, dass sich die Aufklärungsquote verbessert.
Ich muss aber sagen, dass wir für den Justizbereich, insbesondere für den Strafvollzug, auch eine Personalverstärkung benötigen, und ich nehme insbesondere auf Grund der Äußerung der Frau Abgeordneten Brinek ab heute mit gestärkter Hoffnung an, dass ich auch aus dem Klub der ÖVP die Unterstützung dafür bekomme, dass wir in adäquater Weise, so wie das für den Herrn Innenminister geschieht, auch im Justizbereich unterstützt werden. Ich halte das für richtig und logisch. (Beifall bei den Freiheitlichen, bei Abgeordneten der ÖVP und der SPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Da stehen wir hinter Ihnen!)
Herr Abgeordneter Öllinger, es ist tatsächlich so, wir können uns nicht über die Tatsache hinwegschwindeln, dass wir sehr wohl eine importierte Kriminalität haben. Wir haben in Österreich stabil 5 200 Inländer, österreichische Staatsbürger in Haft, und die steigende Zahl, die vom Herrn Abgeordneten Pendl genannt wurde und die richtig ist, geht ausschließlich auf ausländische Kriminelle zurück. Das ist nun einmal eine Tatsache. Wir haben auch das Problem, dass wir vor allem im U-Haftbereich, im Bereich der Untersuchungshäftlinge, diese steigende Zahl haben, weil es eine Logik hat, dass jemand, der in Österreich keinen Wohnsitz hat, naturgemäß auch mehr dem Verdacht der Fluchtgefahr ausgesetzt ist als jemand, der im Inland seinen Wohnsitz hat.
Wir müssen uns bemühen, die U-Haftzeiten zu verkürzen. Das ist selbstverständlich, und dem entspricht auch unser Bemühen. Aber im Ergebnis haben wir eine wirklich sehr schwierige, kaum mehr zu bewältigende Situation. Wir haben im Bereich der Jugendlichen einen Ausländeranteil von bereits 90 Prozent, Herr Abgeordneter Öllinger – 90 Prozent bei den Jugendlichen! –, und in manchen anderen Haftanstalten, also im Bereich der Untersuchungshaft, insbesondere in Wiener Neustadt und natürlich auch in