Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 79

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Wien, einen Ausländeranteil bei den Untersuchungshäftlingen von ebenfalls 90 Pro­zent. (Abg. Mag. Posch: Was schließen Sie daraus?)

Ich schließe daraus, dass in diesem Bereich unsere besondere Sorge anzusetzen hat und dass wir auch im Bereich der EU darauf aufmerksam machen müssen, denn bald sind alle jene Länder, von denen diese Kriminalität kommt, Mitglieder der EU, spätes­tens ab 2007 oder 2008. Wir müssen im Bereich der EU ein Problembewusstsein dafür schaffen, dass es nicht sein kann, dass in einem Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechtes zwischen den Mitgliedsstaaten jeweils Häftlinge aus den Mitgliedsstaaten vollzogen werden. Das geht in Zukunft nicht, und hier betreiben wir auch im Rahmen der EU Bewusstseins- und Problembewusstseinsbildung. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.20

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Puswald. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Kollege. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Puswald –: Der künftige Justizminister der SPÖ! – Abg. Dr. Puswald: Bitte keine Vorschusslor­beeren! – Abg. Scheibner: Im Burgenland!)

 


15.21

Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kollegenschaft! Das Vorschusslob des Kollegen Scheuch wäre ehrend, wäre nicht der Herr Justizminister hier. Es wäre daher ungebührend. – Aber zurück zum Gegenstand dieser Debatte. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen. – Prä­sident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Wir diskutieren ein Übereinkommen der Vereinten Nationen über die grenzüberschrei­tende organisierte Kriminalität. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Zauberlehrling!) Es wurde mehrfach klar gesagt, dass alle Parteien und natürlich auch die Sozialdemokraten dieses Übereinkommen nicht nur unterstützen, sondern auch begrüßen. Es gibt daher auch einen einstimmigen Beschluss des Justizausschusses. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Zauberlehrling!) – Der Kollege macht mich nervös. (Abg. Mag. Molterer: Wer? – Abg. Scheibner: Geh, das gibt’s ja gar nicht!) Doch, das gibt’s! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.)

Meine Damen und Herren! Mit der Ratifikation dieses Übereinkommens übernimmt Österreich weltweite Standards in der Bekämpfung des organisierten Verbrechens – auch das wurde bereits mehrfach gesagt –, bei der Definition des Menschenhandels und der Schlepperei sowie in der internationalen Zusammenarbeit bei der Verfolgung dieser Delikte. Das Übereinkommen verpflichtet die Staaten dazu, ihre gesetzlichen Vorschriften im Kampf gegen länderübergreifend tätige kriminelle Organisationen an­zupassen. Das ist gut so und kann auch nicht ausreichend genug unterstützt werden.

Aber wir müssen gleichzeitig sehen, dass wir hier eine Problematik nicht außer Acht lassen dürfen, wie sie sich zum Beispiel in Guantanamo darstellt, wo sich die Ameri­kaner – wie auch im Irak und in Afghanistan – jenseits der Grenzen des Rechtsstaates betätigen. Wie auch immer man zu den Verhältnissen im Irak, in Afghanistan und zum internationalen Terrorismus stehen mag, sosehr dieser zu bekämpfen ist und sosehr die Verhältnisse dort nicht wünschenswert sind, so sehr muss man aber auch darauf achten und es gerade im Zusammenhang mit solchen Übereinkommen diskutieren, dass solche Übereinkommen niemals dazu führen dürfen, dass sich die beteiligten Staaten außerhalb rechtsstaatlicher Prinzipien stellen und dass rechtsstaatliche Prinzi­pien nicht nur nicht beachtet, sondern mit Füßen getreten werden – im wahrsten Sinn des Wortes, wie dies Fotos der internationalen Presse der letzten Tage leider ein­drucksvoll bestätigt haben.

 


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