Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 84

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Es ist mir als Erstredner gestattet, entsprechend der Würde dieses Staatsvertrages auch ein paar Punkte anzusprechen. Man hat diesen Staatsvertrag im Jahr 1963 ab­geschlossen, Österreich hat ihn im Jahr 1975 ratifiziert. Letztendlich hat eine ent­sprechende Note des Europarates und auch die Tatsache, dass ein Abkommen im Jahr 1997 über die Mehrfachstaatsangehörigkeit abgeschlossen worden ist, dazu ge­führt, dass hier Auslegungsprobleme entstanden sind.

Einige Vertragsstaaten haben erklärt, dass sie sich im Zusammenhang mit Mehr­fach­staatsangehörigkeits-Problemen nicht mehr an die zwei Kapitel I und II binden können, weil die nationale Gesetzgebung grundsätzlich nicht mehr damit überein­stimmt. Die Staaten haben sich aber auch grundsätzlich dazu geäußert, dass das Übereinkommen über die Wehrpflicht bei mehrfacher Staatsangehörigkeit aufrecht bleibt. Damit besteht ein Grundkonsens darüber, dass in der Übereinkunft zumindest sichergestellt ist, dass bei Doppelstaatsbürgerschaft nur ein Militärdienst abgeleistet werden muss. Die Mög­lichkeit der teilweisen Kündigung dieses Staatsvertrages ist nicht gegeben, sodass grundsätzlich einmal dieses Übereinkommen geschlossen wer­den muss und zumin­dest einer entsprechenden Ratifizierung durch das Parlament bedarf.

Die Bundesregierung hat sich gegenüber dem Europarat grundsätzlich dazu bekannt, dass Kapitel I durchaus weggelassen werden kann. Aber letztendlich besteht die Bun­desregierung nach wie vor darauf, dass beide Kapitel des Übereinkommens noch entsprechend gelten.

Meine Damen und Herren! Letztendlich ist dieses Übereinkommen natürlich auch eine Basis für unser Staatsbürgerschaftsrecht, das ist keine Frage. Im Staatsbürger­schafts­recht ist das Übereinkommen entsprechend umgesetzt. Letztendlich ist unsere Staats­bürgerschaft in der Rechtsordnung fundiert verankert, sodass es einer Änderung des Übereinkommens grundsätzlich nicht bedarf.

Das Ganze ist eine Formsache, eine Konsenssache, zu der wir uns im Ausschuss auch über alle Parteigrenzen hinweg einstimmig bekannt haben. Es betrifft aber, und das müssen Sie ganz offen eingestehen, ausschließlich die Wehrpflicht, wenngleich im Ausschuss – und die nachfolgenden Debattenredner der Opposition werden sich hiezu ja sicherlich noch äußern – auch die Frage der Aufnahmechancen von Frauen, der Leistungsparameter, der Besoldung und natürlich auch die immer wieder aufkom­mende Frage der Luftraumüberwachungsflugzeuge erörtert worden sind. Da es im Übereinkommen um die Wehrpflicht geht, hat mir besonders gefallen, dass auch die Frage des künftigen Bildes unserer Soldatinnen und Soldaten in der Öffentlichkeit be­sprochen worden ist.

Meine Damen und Herren! Letztendlich stimmt das, was uns auch unser Bundes­minis­ter gesagt hat, dass es nämlich notwendig ist, dass man auf Empirik setzt, dass man das Ganze wissenschaftlich untermauert und durchaus auch evaluiert. Wenn Verän­derungen notwendig sein sollten, und auch da gehe ich mit dem Bundesminister ganz konform, wird man dementsprechende klare Vorgangsweisen wählen. Das ist, glaube ich, auch das Credo für die Zukunft, und ich bin dankbar für diese Aussage. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.42

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gaál. – Bitte, Kollege. (Ruf bei der ÖVP – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Ab­geordneten Gaál –: Eurofighter nicht vergessen! – Abg. Gaál: Danke schön für den Hinweis!)

 


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