Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 83

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Daher sollte man sich in einer derartigen Diskussion durchaus überlegen, ob nicht auch manche unserer Regelungen über das Ziel hinausschießen und damit die Men­schenrechte, aber auch die demokratischen Rechte so weit beschneiden, dass die Rechtsklammer des Rechtsstaates nicht mehr gewährleistet ist. Es wäre im Zuge einer derartigen Diskussion über internationales Verbrechen, aber auch über internationalen Terrorismus durchaus einmal angebracht, sich hier eine klare Linie zu geben, sich klare Parameter oder Grenzparameter zu geben, über die man nicht hinausgehen dürfte. Ich glaube, das wäre ein guter Anlass dafür.

Aber im Grunde genommen ist gegen dieses Abkommen nichts einzuwenden. (Beifall bei der SPÖ.)

15.35

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Damit schließe ich diese Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir zunächst ab über den Antrag des Justizausschusses, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrags in 424 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die damit einverstanden sind, um ein Zeichen der Zu­stimmung. – Ich stelle fest, die Genehmigung erfolgt einstimmig.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Justizausschusses abstimmen, wonach der vor­liegende Staatsvertrag im Sinne von Artikel 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Ge­setzen zu erfüllen ist.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Auch dies beschließt der Nationalrat einstimmig.

Der 2. Punkt der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich bin gefragt worden, wieso die Dringliche Anfrage nicht um 15 Uhr aufgerufen wur­de. Ich glaube, es ist schon gesagt worden: Diese kommt um 16.15 Uhr dran, weil sie erst um 13.15 Uhr eingebracht wurde.

3. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (133 d.B.): Übereinkunft über die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 des Überein­kom­mens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit (458 d.B.)

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zum 3. Punkt der Tagesordnung.

Ein Wunsch nach Berichterstattung liegt nicht vor.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Langreiter. Die Uhr ist wunschgemäß auf 6 Minuten gestellt. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.37

Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Es ist dies ein Thema, das vielleicht weniger Brisanz als der vorhergehende Punkt in sich birgt, aber trotzdem auch eine Konsensmaterie ist und unter dem sehr komplexen Begriff steht: Übereinkunft über die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staats­ange­hörigkeit.

 


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