klärlich ist, weshalb die österreichische
Bundesregierung bislang keine Anstalten zeigt, die Empfehlungen der von der EU
eingesetzten Taskforce Beschäftigung aufzugreifen und umzusetzen. Die
Mitgliedstaaten wurden u.a. aufgefordert, das Angebot an qualifizierten und
anpassungsfähigen Arbeitskräften zu erhöhen und dabei mehr Gewicht darauf zu
legen, benachteiligte Gruppen (junge und ältere Menschen, MigrantInnen,
behinderte Menschen) in den Arbeitsmarkt einzugliedern und einen Maßnahmenkatalog
zur Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit zu entwickeln.
Festzuhalten ist, dass die Bundesregierung
mit ihrer Wirtschaftspolitik wenig dazu beiträgt, dass die EU ihr Ziel,
dauerhaftes Wirtschaftswachstum, mehr Beschäftigung und bessere Arbeitsplätze
zu schaffen, den sozialen Zusammenhalt der EU zu stärken und damit bis zum
Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten
Wirtschaftsraum der Welt zu werden („Lissabon-Strategie“), erreichen kann.
Österreich liegt nach dem Frühjahrsbericht der EU-Kommission mit den
Bruttoinlandsaufwendungen für Forschung und Entwicklung unter dem
EU-Durchschnitt, ebenso bei der Beschäftigungsquote älterer Menschen. Die
Unternehmensinvestitionen gingen in den letzten Jahren (seit 1999) signifikant
zurück. Zudem ist Österreich wieder einmal Schlusslicht bei der Umsetzung der
EU-Binnenmarktrichtlinien in nationales Recht.
Große Versäumnisse seitens der
Bundesregierung sind auch bei der Vorbereitung Österreichs auf die Erweiterung
festzustellen. Das betrifft fehlende Maßnahmen im Bereich der Weiterbildung,
fehlende Unterstützung für Klein- und Mittelbetriebe, fehlende wirksame
Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, fehlende Maßnahmen zur
Unterstützung der Grenzregionen sowie große Versäumnisse im Infrastrukturbereich
(Verkehrsverbindungen Richtung Osteuropa im Bereich Straße und Schiene), obwohl
man gerade hier wichtige konjunkturbelebende Impulse hätte setzen können.
Es ist mehr als hoch an der Zeit, dass die
„beschäftigungspolitische Abstinenz“ überwunden wird und ein integrierter,
nachhaltig verfolgter aktiver Politikansatz anstelle des
arbeitsmarktpolitischen Nichthandelns der letzten Jahre tritt.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft
und Arbeit folgende dringliche
Anfrage:
1. Weshalb ist es Ihnen bislang nicht
gelungen, die Rekordarbeitslosigkeit in Österreich wirksam zu bekämpfen?
2. Weshalb haben Sie – im Gegensatz zu
früheren österreichischen Bundesregierungen – im Rahmen der EU keinerlei
Initiativen im Bereich der Beschäftigungspolitik ergriffen?
3. Weshalb haben Sie bisher keine wirksamen
Maßnahmen getroffen, um die Empfehlungen der von der EU eingesetzten Taskforce
Beschäftigung umzusetzen?
4. Damit die Arbeitsmarktpolitik ihren Beitrag zur
Bekämpfung der Qualifikationsmängel auf dem Arbeitsmarkt leisten kann, ist es
notwendig, im Jahr 2004 ein umfassendes Ausbildungs- und
Unterstützungsangebot für alle Arbeitsuchenden spätestens nach dreimonatiger
Arbeitslosigkeit aufzubauen. Wann werden Sie das in Angriff nehmen?
5. Die Entwicklung am Arbeitsmarkt zeigt, dass es notwendig ist, das Prinzip des lebenslangen Lernens konsequent in die Arbeitsmarktpolitik zu integrieren: treten sie