Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 96

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klärlich ist, weshalb die österreichische Bundesregierung bislang keine Anstalten zeigt, die Empfehlungen der von der EU eingesetzten Taskforce Beschäftigung aufzugreifen und umzusetzen. Die Mitgliedstaaten wurden u.a. aufgefordert, das Angebot an qua­lifizierten und anpassungsfähigen Arbeitskräften zu erhöhen und dabei mehr Gewicht darauf zu legen, benachteiligte Gruppen (junge und ältere Menschen, MigrantInnen, behinderte Menschen) in den Arbeitsmarkt einzugliedern und einen Maßnahmen­katalog zur Erhöhung der Frauenerwerbstätigkeit zu entwickeln.

Festzuhalten ist, dass die Bundesregierung mit ihrer Wirtschaftspolitik wenig dazu beiträgt, dass die EU ihr Ziel, dauerhaftes Wirtschaftswachstum, mehr Beschäftigung und bessere Arbeitsplätze zu schaffen, den sozialen Zusammenhalt der EU zu stärken und damit bis zum Jahr 2010 zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissens­basierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden („Lissabon-Strategie“), erreichen kann. Österreich liegt nach dem Frühjahrsbericht der EU-Kommission mit den Bruttoinlands­aufwendungen für Forschung und Entwicklung unter dem EU-Durchschnitt, ebenso bei der Beschäftigungsquote älterer Menschen. Die Unternehmensinvestitionen gingen in den letzten Jahren (seit 1999) signifikant zurück. Zudem ist Österreich wieder einmal Schlusslicht bei der Umsetzung der EU-Binnenmarktrichtlinien in nationales Recht.

Große Versäumnisse seitens der Bundesregierung sind auch bei der Vorbereitung Österreichs auf die Erweiterung festzustellen. Das betrifft fehlende Maßnahmen im Bereich der Weiterbildung, fehlende Unterstützung für Klein- und Mittelbetriebe, feh­lende wirksame Maßnahmen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, fehlende Maß­nah­men zur Unterstützung der Grenzregionen sowie große Versäumnisse im Infra­struk­turbereich (Verkehrsverbindungen Richtung Osteuropa im Bereich Straße und Schiene), obwohl man gerade hier wichtige konjunkturbelebende Impulse hätte setzen können.

Es ist mehr als hoch an der Zeit, dass die „beschäftigungspolitische Abstinenz“ über­wunden wird und ein integrierter, nachhaltig verfolgter aktiver Politikansatz anstelle des arbeitsmarktpolitischen Nichthandelns der letzten Jahre tritt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit folgende dringliche

Anfrage:

1. Weshalb ist es Ihnen bislang nicht gelungen, die Rekordarbeitslosigkeit in Österreich wirksam zu bekämpfen?

2. Weshalb haben Sie – im Gegensatz zu früheren österreichischen Bundes­regie­rungen – im Rahmen der EU keinerlei Initiativen im Bereich der Beschäftigungspolitik ergriffen?

3. Weshalb haben Sie bisher keine wirksamen Maßnahmen getroffen, um die Empfeh­lungen der von der EU eingesetzten Taskforce Beschäftigung umzusetzen?

4. Damit die Arbeitsmarktpolitik ihren Beitrag zur Bekämpfung der Qualifikationsmängel auf dem Arbeitsmarkt leisten kann, ist es notwendig, im Jahr 2004 ein umfassendes Ausbildungs- und Unterstützungsangebot für alle Arbeitsuchenden spätestens nach dreimonatiger Arbeitslosigkeit aufzubauen. Wann werden Sie das in Angriff nehmen?

5. Die Entwicklung am Arbeitsmarkt zeigt, dass es notwendig ist, das Prinzip des le­benslangen Lernens konsequent in die Arbeitsmarktpolitik zu integrieren: treten sie


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