Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 118

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Und jetzt komme ich zu Ihren Rezepten. Arbeitszeiten rauf! – Das ist Ihr Konzept. Ja, was muss sich denn eine Frau im Handel dabei denken, die froh ist, wenn sie einen Job mit 20 Stunden bezahlt bekommt, ganz zu schweigen davon, dass sie ohnehin bei diesem 20-Stunden-Job meistens 30 Stunden und 10 Stunden davon unbezahlt arbeitet?

Löhne runter, weil sie zu hoch sind! – Was müssen sich denn dabei Frauen denken, die im Lohniveau ohnehin 30 bis 40 Prozent unter dem der Männer liegen? Diese haben deshalb, weil sie jetzt schon niedrigere Löhne haben, nicht etwa um 30 bis 40 Prozent mehr Beschäftigung, sondern, wie die Arbeitsmarktstatistik ausweist, mehr Arbeitslosigkeit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre noch viel zu sagen. So wäre etwa an Sie, Herr Bundesminister, die Frage zu stellen: Warum gibt es denn keine Haupt­schulabschlüsse mehr als Angebote des AMS an Beschäftigungslose, obwohl wir doch wissen, dass schlechte Qualifikation ein Haupthindernisgrund ist?

Aber ich möchte auch noch, weil es um Arbeitslosigkeit geht und weil wir den Eindruck haben, Sie bekämpfen manchmal die Arbeitslosen und nicht die Arbeitslosigkeit, einen Antrag einbringen, von dem wir glauben, dass er sinnvoll ist:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einrichtung einer Arbeitslosenanwaltschaft

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat ehes­tens, jedoch spätestens bis 30. Juni 2005 eine Vorlage für ein Bundesgesetz zur Schaffung einer Arbeitslosenanwaltschaft vorzulegen.

Dieses Gesetz hat vorzusehen, dass die Arbeitslosenanwaltschaft

mit der Information, Beratung und Vertretung von arbeitslosen und arbeitssuchenden Menschen beauftragt wird;

dem Nationalrat einmal jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit sowie Empfehlungen zur Verbesserung der Situation arbeitsloser und arbeitssuchender Menschen vorlegt;

als weisungsfreie Behörde eingerichtet wird;

mit jenen finanziellen Mitteln ausgestattet wird, die notwendig sind, um ihren Auftrag zu erfüllen;

neben einer Zentralstelle in Wien und Landesstellen in den Bundesländern eigene Büros in unmittelbarer Nähe zu jeder Regionalgeschäftsstelle beziehungsweise Zweig­stelle des AMS unterhält;

sowie dass

die Arbeitslosenanwältin beziehungsweise der Arbeitslosenanwalt auf Vorschlag des Hauptausschusses vom Nationalrat mit 2/3-Mehrheit bestellt und

arbeitslose und arbeitssuchende Menschen bei der Bestellung einbezogen werden.

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Wir wollen damit ein Zeichen setzen, denn: Nicht die Arbeitslosen sind es, die schuld sind, sondern sie brauchen unsere Unterstützung, sie brauchen auch unsere politische


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