Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 34

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

schaft der Draken-Flugzeuge durch den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung abzuhalten.

Diese kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledi­gung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Dauer und Gestaltung der Debatte erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wie­ner Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 140 Minuten, Freiheitliche 96 Minuten, Grüne 104 Minuten.

Weiters wurde folgende Redezeitvereinbarung für die Debatten bis 13 Uhr, die vom Österreichischen Rundfunk übertragen werden, getroffen: zunächst je eine Wortmel­dung pro Fraktion mit je 15 Minuten, anschließend ein Regierungsmitglied mit 15 Minu­ten, sodann je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 10 Minuten, in weiterer Folge je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten, danach ein Regierungs­mit­glied mit 10 Minuten und schließlich je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten.

Die restliche Redezeit bis 13 Uhr wird vom Vorsitz führenden Präsidenten nach Rück­sprache mit den Klubvorsitzenden auf die vier Fraktionen in der Weise verteilt, dass noch alle Fraktionen gleichmäßig zu Wort kommen.

Weiters besteht darüber Einvernehmen, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach 13 Uhr aufgerufen werden.

Darüber entscheidet das Hohe Haus. Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Wer mit dieser Gestaltung der Tagesordnung einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Wir werden daher so vorgehen.

1. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (451 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuer­ge­setz 1988, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuerge­setz 1995, das Biersteuergesetz 1995, das Finanzstrafgesetz, die Bundesabgabenord­nung und das Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert werden und ein Pauschal­abga­begesetz eingeführt wird (Steuerreformgesetz 2005 – StReformG 2005) (461 d.B.)

2. Punkt

Bericht und Antrag des Finanzausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (462 d.B.)

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite