schaft
der Draken-Flugzeuge durch den Herrn Bundesminister für Landesverteidigung
abzuhalten.
Diese
kurze Debatte findet gemäß § 57a Abs. 4 der Geschäftsordnung nach Erledigung
der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr statt.
Behandlung der Tagesordnung
Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die
Punkte 1 und 2 der Tagesordnung zusammenzufassen.
Wird
dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir
gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Dauer und Gestaltung der Debatte erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 140 Minuten, Freiheitliche 96 Minuten, Grüne 104 Minuten.
Weiters wurde folgende Redezeitvereinbarung für die Debatten bis 13 Uhr, die vom Österreichischen Rundfunk übertragen werden, getroffen: zunächst je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 15 Minuten, anschließend ein Regierungsmitglied mit 15 Minuten, sodann je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 10 Minuten, in weiterer Folge je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten, danach ein Regierungsmitglied mit 10 Minuten und schließlich je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten.
Die restliche Redezeit bis 13 Uhr wird vom Vorsitz führenden Präsidenten nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden auf die vier Fraktionen in der Weise verteilt, dass noch alle Fraktionen gleichmäßig zu Wort kommen.
Weiters besteht darüber Einvernehmen, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach 13 Uhr aufgerufen werden.
Darüber entscheidet das Hohe Haus. Wir kommen sogleich zur Abstimmung.
Wer mit dieser Gestaltung der Tagesordnung einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Wir werden daher so vorgehen.
1. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (451 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das
Mineralölsteuergesetz 1995, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das
Biersteuergesetz 1995, das Finanzstrafgesetz, die Bundesabgabenordnung
und das Finanzausgleichsgesetz 2001 geändert werden und ein Pauschalabgabegesetz
eingeführt wird (Steuerreformgesetz 2005 – StReformG 2005)
(461 d.B.)
2. Punkt
Bericht und Antrag des Finanzausschusses
betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Katastrophenfondsgesetz 1996 geändert wird (462 d.B.)