Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 41

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2. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 347/A (E) der Abgeordneten Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Freistellung für Väter anlässlich der Geburt eines Kindes (Vaterschutzmonat) (484 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zum Wort gemeldet hat sich Abgeordnete Mandak. Wunschredezeit: 7 Minuten. – Frau Kollegin, Sie sind am Wort.

 


10.12

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Recht auf Teilzeit von Eltern – da müsste man eigentlich annehmen, dass wir Grünen da heraußen stehen und uns freuen, jubilieren, sagen: Super, tolle Sache, darauf haben wir schon lange gewartet, das haben wir immer vertreten, möchten wir gerne! Und trotzdem ist es nicht so. Ich möchte Ihnen gerne erläutern, warum das nicht so ist, und ich möchte Ihnen auch gerne erläutern, warum wir Ihrem Antrag, so wie er vorliegt, nicht zustimmen können und nicht zustimmen werden.

Es ist ja oft so in der politischen Debatte, dass man davon spricht, dass das berühmte Glas Wasser halb voll oder halb leer ist. Und jetzt zeige ich Ihnen einmal, was Sie mit diesem Gesetz derzeit machen. (Die Rednerin nimmt ein Glas zur Hand und füllt es zu einem Drittel mit Wasser.) Sie machen so ein Gesetz. Da ist keine Rede von halb voll oder halb leer, sondern das ist ein Gesetz, das vergleichbar ist mit einem Glas, das in etwa zu einem Drittel voll ist, aber nicht mehr. Wenn Ihnen das als politische Ansage genügt, wenn Sie glauben, dass das in dieser Form ein gutes Gesetz ist, dann muss ich Ihnen sagen, wir glauben das nicht! Wir sind der Meinung, dass das Glas zu­mindest halb voll sein muss oder idealerweise ganz voll oder zu 80 Prozent gefüllt sein muss. Sie sehen hier den großen Unterschied, der besteht, der es uns einfach unmöglich macht, diesem Gesetz in der derzeitigen Form zuzustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

Warum? – Bei diesem Gesetz betreffend Recht auf Elternteilzeit geht es darum, dass Eltern von Kindern bis zu sieben Jahren ein Recht darauf haben, nur Teilzeit erwerbs­tätig zu sein. Sie machen das Recht abhängig davon, dass diese Eltern in einem Betrieb arbeiten, der mehr als 20 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat. Und jetzt haben wir das große Problem, dass allein auf Grund dieser Regelung 92 Prozent der öster­reichischen Betriebe nicht unter diese Regelung fallen. 92 Prozent der Betriebe fallen nicht darunter! In 92 Prozent der Betriebe werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter damit von diesem Gesetz ausgegrenzt. Es ist somit ein ungerechtes Gesetz. Denn wie kommen die Menschen dazu, die zufällig in einem kleineren Betrieb arbeiten, von einem an und für sich guten Gesetz nicht profitieren zu können?

Es ist so, dass zwei Drittel der weiblichen Angestellten in Österreich von diesem Ge­setz nicht profitieren werden. Zwei Drittel! (Ruf bei der ÖVP: Das stimmt nicht!) Das stimmt, diese Zahlen stimmen (Abg. Steibl: Nein, das sind die Zahlen von der Arbeiterkammer! Der Hauptverband hat das widerlegt!), und wir haben den Gegen­beweis bis heute nicht bekommen. Es ist auch klar, dass ein Drittel der weiblichen Angestellten kürzer als drei Jahre im Betrieb beschäftigt ist. Das heißt, diese Gruppe fällt auch wieder aus den Bestimmungen heraus. (Abg. Steibl: Das stimmt auch nicht! ... zwei Jahre eingerechnet!) Und der Kreis all derer, die dieses Recht tatsächlich in Anspruch nehmen könnten, verringert sich immer mehr und immer mehr, und zum


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