8. Punkt
Bericht und Antrag des Gleichbehandlungsausschusses über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Weisungsfreiheit der Organe der Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie ein Bundesverfassungsgesetz über die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten geschaffen wird (500 d.B.)
9. Punkt
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 27/A (E) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Beschluss eines österreichischen Antidiskriminierungsgesetzes (501 d.B.)
10. Punkt
Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 146/A der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Antidiskriminierungsgesetz (502 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Prammer mit einer gewünschten Redezeit von 6 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Abgeordnete.
19.16
Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Die Gleichbehandlungsgesetze sollten umfassend geändert werden. Während wir bisher Gleichbehandlungsgesetze kannten, die Männer und Frauen umfassten, soll nun der Personenkreis massiv erweitert werden.
Worum geht es? – 1998 war das Menschenrechtsjahr der Vereinten Nationen. Österreich hat damals auf dieses Menschenrechtsjahr dadurch Bezug genommen, dass die Bundesregierung dem Ludwig-Boltzmann-Institut einen Auftrag gegeben hat, ein Antidiskriminierungsgesetz zu entwickeln, was dann letztendlich im Jahr 2000 abgeschlossen wurde.
1998 hat auch die Europäische Union auf dieses Menschenrechtsjahr Bezug genommen und hat im Vertrag von Amsterdam den betroffenen Kreis, der geschützt werden soll, auch im Rahmen der Rechte der Europäischen Union massiv ausgeweitet.
Was ist dann gefolgt? – Eine ganze Reihe von Richtlinien, zum Beispiel die Antirassismus-Richtlinie aus dem Jahr 2000. Umsetzungsfrist für jeden Mitgliedstaat: 19. Juli 2003. Das heißt, da ist Österreich bereits ein Jahr säumig.
Weiteres Beispiel: Die Antidiskriminierungs-Richtlinie, ebenfalls aus dem Jahr 2000. Seit dem 2. Dezember 2003 ist die Frist zur Umsetzung abgelaufen. Österreich ist auch da säumig.
Letztendlich wurde auch die Gleichstellungs-Richtlinie für Frauen und Männer novelliert. Da gibt es eine Umsetzungsfrist, und zwar Oktober 2005.
Am 4. November 2003 – also auch das ist schon relativ lange her – gab es dann einen Ministerratsbeschluss für zwei Gesetze, die dann dem Parlament übermittelt worden
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite