Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 207

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8. Punkt

Bericht und Antrag des Gleichbehandlungsausschusses über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem ein Bundesverfassungsgesetz über die Weisungsfreiheit der Organe der Gleichbehandlungsanwaltschaft sowie ein Bun­desverfassungsgesetz über die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauf­tragten geschaffen wird (500 d.B.)

9. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 27/A (E) der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Beschluss eines österreichischen Antidiskriminierungsgesetzes (501 d.B.)

10. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 146/A der Ab­geordneten Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Antidiskriminierungsgesetz (502 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zu den Punkten 6 bis 10 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erste Debattenrednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Prammer mit einer gewünschten Redezeit von 6 Minuten. – Sie sind am Wort, Frau Abgeordnete.

 


19.16

Abgeordnete Mag. Barbara Prammer (SPÖ): Herr Präsident! Mitglieder der Bundes­regierung! Meine Damen und Herren! Die Gleichbehandlungsgesetze sollten umfas­send geändert werden. Während wir bisher Gleichbehandlungsgesetze kannten, die Männer und Frauen umfassten, soll nun der Personenkreis massiv erweitert werden.

Worum geht es? – 1998 war das Menschenrechtsjahr der Vereinten Nationen. Öster­reich hat damals auf dieses Menschenrechtsjahr dadurch Bezug genommen, dass die Bundesregierung dem Ludwig-Boltzmann-Institut einen Auftrag gegeben hat, ein Anti­diskriminierungsgesetz zu entwickeln, was dann letztendlich im Jahr 2000 abgeschlos­sen wurde.

1998 hat auch die Europäische Union auf dieses Menschenrechtsjahr Bezug genom­men und hat im Vertrag von Amsterdam den betroffenen Kreis, der geschützt werden soll, auch im Rahmen der Rechte der Europäischen Union massiv ausgeweitet.

Was ist dann gefolgt? – Eine ganze Reihe von Richtlinien, zum Beispiel die Anti­rassismus-Richtlinie aus dem Jahr 2000. Umsetzungsfrist für jeden Mitgliedstaat: 19. Juli 2003. Das heißt, da ist Österreich bereits ein Jahr säumig.

Weiteres Beispiel: Die Antidiskriminierungs-Richtlinie, ebenfalls aus dem Jahr 2000. Seit dem 2. Dezember 2003 ist die Frist zur Umsetzung abgelaufen. Österreich ist auch da säumig.

Letztendlich wurde auch die Gleichstellungs-Richtlinie für Frauen und Männer novel­liert. Da gibt es eine Umsetzungsfrist, und zwar Oktober 2005.

Am 4. November 2003 – also auch das ist schon relativ lange her – gab es dann einen Ministerratsbeschluss für zwei Gesetze, die dann dem Parlament übermittelt worden


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