Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 225

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erreichen will, dann kann ich doch nicht daheim bleiben, sondern dann muss ich daran teilnehmen! Das wäre ganz günstig.

Kollegin Prammer hat auch Kritik geübt – zwar auch positive Kritik beziehungsweise hat sie etwas Positives gesagt, nämlich dass auch viel Gutes in diesem Gesetz enthalten ist, nur: Wenn, wie mir meine Kollegin gesagt hat, von den von der SPÖ gestellten elf Forderungen – so wie auch Kollege Ellmauer schon ausgeführt hat – sieben umgesetzt, zwei teilweise umgesetzt wurden und bei zwei Gesprächs­bereitschaft gezeigt wurde, dann frage ich mich wirklich, von welcher höheren Gewalt die SPÖ da beeinflusst wird, die ihr offenbar sagt: Verhandelt auf dieses Ziel hin, aber dann schaut, dass ihr irgendwie einen Abspruch schafft! – Ich glaube, das ist nicht Sinn und Zweck einer Oppositionsarbeit, dass man sagt: Da gehe ich dann nicht mit!

Das finde ich nicht gut. Und ich glaube, dass ein jeder interessiert wäre, denn wenn, so wie Frau Kollegin Prammer (Abg. Gradwohl: ...! Lesen – denken – sprechen! ...!) – jetzt bin ich am Wort! – gesagt hat, in Österreich schon 1979 das Gleich­behand­lungsgesetz, das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann, und 1993 ein Bundes-Gleichbehandlungsgesetz geschaffen wurde und in beiden schon ein Verbot der Diskriminierung auf Grund des Geschlechts festgelegt ist und jetzt eine Überarbeitung, eine Novelle nach den EU-Richtlinien erfolgt, dann bedeutet das, dass man ja damals schon gesagt hat: Moment, in Österreich sind wir einen Schritt voraus (Abg. Gradwohl: Damals! Damals!), da kümmern wir uns auch entsprechend darum, dass es keine Diskriminierung gibt!

Traurig ist aber, dass, wenn Verbesserungen vorgeschlagen werden und Verhand­lungsbereitschaft gezeigt wird, die Grünen überhaupt gleich daheim bleiben und die Sozialdemokraten sagen: Na ja, dann tun wir halt nicht mehr, denn jetzt könnte es möglich sein, dass sie bei den letzten zwei Punkten auch noch ja sagen! – Ich glaube, das ist nicht fair – noch dazu, wenn man weiß, was gefordert wurde: die Beteiligung der NGOs im Gerichtsverfahren, die Verlängerung der Frist für die Geltendmachung von Ansprüchen aus sexueller oder geschlechtsbezogener Belästigung von sechs Monaten auf zwölf Monate, die Einführung einer Untergrenze beim Schadenersatz und zusätzlich noch die Begründungspflicht des Gerichtes.

Und was auch noch war: Ich bin ja im Menschenrechtsausschuss bei der Frau Kollegin Stoisits und weiß daher, dass das, was wir im Menschenrechtsausschuss behandelt haben, in diesem Gleichbehandlungsgesetz schon enthalten ist. Daher war auch dieser Antrag hinfällig. Ich würde wirklich an die Vernunft appellieren: Wenn die Regierungs­parteien schon zu einer guten Zusammenarbeit auf sachlicher Ebene bereit sind, dann zeigt auch ihr heute, dass ihr unserem Antrag zustimmt! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

20.18

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. – Bitte.

 


20.18

Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Liebe Kollegen auf der Regierungsbank! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeord­nete! Lassen Sie mich als Frauenministerin ganz kurz auf einige Punkte eingehen, die sich in diesem Gleichbehandlungsgesetz für Frauen tatsächlich verbessert haben.

Einer der vielen Punkte, die ich da – wegen der vorgeschrittenen Zeit nur ganz kurz – ansprechen möchte, ist die Einführung eines neuen Diskriminierungstatbestandes Belästigung: und zwar wird die geschlechtsbezogene Belästigung, die zwar auf Grund des Geschlechts, aber ohne Bezug auf die sexuelle Sphäre erfolgt, als neuer Tat-


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