Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 227

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wohl des Wirtschafts-, des Gesundheits- und Frauenministeriums als auch denen des Bundeskanzleramtes sehr herzlich anschließen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Freiheitlichen.)

20.23

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abge­ordnete Heinisch-Hosek zu Wort. – Bitte.

 


20.24

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Wir könnten dem sehr gerne zur Verfassungs­mehrheit verhelfen, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungs­parteien (Abg. Dr. Fekter: Aha?), würden Sie diese letzten vier Forderungen auch erfüllen. (Abg. Dr. Fekter: Nur bei 100 Prozent!)

Elf Forderungen hat es von uns gegeben. Das waren aber keine Forderungen, mit denen wir etwas „abfeiern“, sondern mit denen wir gemeinsam mit Ihnen in Wahrheit nur die EU-Richtlinie konform umsetzen wollten. (Abg. Steibl: Das machen wir ja, das haben Sie uns bestätigt! Sie haben gesagt, das ist Ihnen zu wenig!) Sieben For­derungen haben Sie zugestimmt, das ist schön, darüber freuen wir uns auch. Aber bei vier sehr markanten Punkten, die ich dann noch näher erläutern möchte, ist das leider nicht passiert. (Abg. Steibl: Frau Kollegin! Seien Sie nicht so hantig!) Sie können also diese Zweidrittelmehrheit von uns haben, wenn wir die EU-Richtlinie gemeinsam EU-konform umsetzen. Aber das wird wohl leider nicht der Fall sein.

Herr Bundesminister Bartenstein, wenn Sie ein Gleichbehandlungsherz haben – Sie haben ja gerade an uns appelliert –, dann könnten Sie doch auch Ihrem Herzen einen Stoß geben und Ihre Regierungsparteien davon überzeugen, dass diese Richtlinie EU-konform umgesetzt wird. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dr. Bartenstein.) Es ist nämlich unrichtig, sie wird nicht EU-konform umgesetzt, Herr Bundesminister. Wir hätten zugestimmt, wenn sie es wäre.

Ich möchte daher – als letzte Chance – einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Prammer, Walter Posch, Gabriele Heinisch-Hosek und KollegInnen einbringen – er ist verteilt worden, meine sehr geehrten Damen und Herren –, und zwar zum Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über die Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleichbehandlung erlassen und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung, sprich: das Gleichbehandlungsgesetz, geändert werden, in 499 der Beilagen. In den Kernpunkten werden bisher fehlende Punkte formuliert.

Wenn Sie dem Ihre Zustimmung erteilen, ist die Zweidrittelmehrheit kein Problem für uns – ausgenommen die Rechtsschutzbeauftragten, dem werden wir nach wie vor nicht zur Verfassungsmehrheit verhelfen.

Sie waren erstens, meine sehr geehrten Damen und Herren von den Regierungs­par­teien, nicht bereit, die vorgesehenen Schadensersatzansprüche für bewiesene Diskri­minierung bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses, die von der EU wirksam und abschreckend formuliert sind, zu erwirken. – Wir verlangen eine Erhöhung auf drei Monatsentgelte. Dazu waren Sie nicht bereit, Sie bleiben bei mindestens einem Monatsgehalt, obwohl Sie genauso gut wie ich wissen, dass nur dann, wenn der Schadenersatz abschreckend und hoch ist, die Diskriminierung von Frauen geringer wird. So aber wird sie nicht geringer, so wird sie gleich bleiben oder zunehmen!

Zweiter Punkt, Beweislast: Auch darüber haben wir uns nicht einigen können. Ich finde es übrigens sehr bedauerlich, Herr Bundesminister Bartenstein, Frau Bundesministerin Rauch-Kallat, dass Sie bei keiner einzigen Verhandlungsrunde selber anwesend


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