Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 228

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

waren, sondern Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den Ministerien geschickt haben, sich also nicht für die Gleichstellungspolitik an sich interessiert haben.

Zur Beweislast: Meine sehr geehrten Damen und Herren, durch unsere Verhandlungen ist es letztendlich gelungen, dass bewiesen werden muss, dass der Arbeitgeber zum Beispiel nicht diskriminiert hat. Aber leider relativiert dieser Halbsatz, nämlich Ihre Formulierung der „wahrscheinlichen“ Nicht-Diskriminierung diese Beweislast wieder; daher können wir dem sicherlich nicht unsere Zustimmung geben.

Der dritte Punkt betrifft die finanziellen Ressourcen und die Personalaufstockung. Es ist, wie heute ohnehin schon einige Male gesagt wurde, ganz wichtig, dass man das festschreibt, denn wenn das Personal nicht aufgestockt wird, wenn die finanziellen Mitteln nicht erhöht werden, wird die ohnehin jetzt schon belastete Gleichbehandlungs­anwaltschaft noch mehr belastet sein. Und das wird sich dann alles nicht mehr ausgehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Sie unserem Abänderungsantrag zu­stimmen, ermöglichen wir gerne die Zweidrittelmehrheit, da unsere Punkte damit erfüllt wären. Machen Sie bitte mit uns eine echte Gleichstellungspolitik – und nicht wieder die Fehler, die Sie jetzt gemacht haben! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: ... Bei­spiele bringen!)

20.27

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Mag. Prammer, Kolleginnen und Kollegen auch schriftlich überreicht wurde und genügend unterstützt ist; er steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich diesen gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen und verteilen; dem Stenographischen Protokoll wird er ebenfalls beigedruckt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Barbara Prammer, Walter Posch, Gabriele Heinisch-Hosek, und GenossInnen zum Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über die Regie­rungsvorlage (307 d. B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Gleich­behandlung (Gleichbehandlungs-gesetz – GlBG) erlassen und das Bundesgesetz über die Gleichbehandlung von Frau und Mann im Arbeitsleben (Gleichbehandlungsgesetz) geändert werden (499 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

I. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. § 2 werden folgende Sätze angefügt:

„Zur Erreichung dieses Ziels haben die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die für die Berufsbildung verantwortlichen Personen und Institutionen Maßnahmen zu ergreifen, um allen Formen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und ins­besondere Belästigungen und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vorzubeugen. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber haben darüber hinaus die Gleichstellung von Frauen und Männern am Arbeitsplatz in geplanter und systematischer Weise zu fördern und


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite