Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 236

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20.39

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Herr Staatssekretär! Bei diesem Gleichbehandlungsgesetz ist es vor allem darum gegangen, die EU-Richtlinien umzusetzen. Es gab ja umfangreiche Verhandlungen mit den Oppositionsparteien. Wie wir heute schon gehört habe, gab es auch in den Detailfragen eine ganz besonders intensive Annäherung zur SPÖ. Wenn also Frau Stoisits von „Scheinverhandlungen“ gesprochen hat, dann fragen wir uns schon, wo diese stattgefunden haben sollen, wenn von elf Forderungen auf sieben eingegangen wurde, die dann auch tatsächlich in diese Gesetzesmaterie eingeflossen sind. (Zwischenruf der Abg. Mag. Lunacek.)

Aber wir sind nicht enttäuscht, denn mittlerweile scheint es ein Ritual zu sein, bis zum Endpunkt zu verhandeln – und dann doch wieder abzuspringen. (Abg. Heinisch-Hosek: Von Ihnen!)

Aber Sie haben ja heute noch eine Chance, Sie können noch der Weisungsfreistellung der Organe der Gleichbehandlungsanwaltschaft zustimmen. Sie hätten damit vorzu­weisen, wirklich etwas Positives in diesem Bereich geleistet zu haben.

Wenn von SPÖ-Seite dieses Gleichbehandlungsgesetz so intensiv kritisiert wird, dann fordere ich Sie auf: Schauen Sie doch einmal, was in Wien umgesetzt wurde! Frau Stadträtin Brauner hat das in der Öffentlichkeit als große Errungenschaft präsentiert. Ich kann nur einen Satz dazu sagen: „Die Kritik der SPÖ an der Bundesregierung in dieser Frage ist daher völlig unglaubwürdig.“ – Dieser Satz stammt nicht von mir, sondern ist ein Zitat der HOSI Wien.

Wenn es in Wien, wo Sie von der SPÖ sozusagen ein Heimspiel haben, nicht gelungen ist, ein Antidiskriminierungsgesetz umzusetzen, das wirklich Ihren Vorgaben entspricht, und hier somit ein Gesetz vorliegt, das weit über die EU-Richtlinien hinausgeht, dann könnten Sie hier ohne weiteres guten Gewissens Ihre Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.41

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Staatssekretär Morak. – Bitte, Herr Staatssekretär.

 


20.41

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Franz Morak: Herr Präsident! Meine Damen und Herren im Plenum! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Sie sind in Ihren Ausführungen schon auf das Gleichbehandlungsgesetz in der Privatwirtschaft einge­gangen. Lassen Sie mich hier noch einige spezifische Punkte des Bundes-Gleichbe­handlungsgesetzes hervorheben.

Gerade im Bereich der Geschlechterbehandlung kann der Bund als Dienstgeber durch das seit mehr als zehn Jahren bestehende geltende Bundes-Gleichbehandlungsgesetz nicht nur auf einen großen Erfahrungsschatz zurückweisen, sondern es kommt ihm dabei auch eine Vorreiterrolle zu. – Beim vorliegenden Gesetzentwurf haben wir deshalb danach getrachtet, die bestehenden Institutionen, die ja bereits über eine erhebliche Erfahrung verfügen, in der Behandlung von Diskriminierungsfragen beizu­be­halten und durch die Anti-Rassismus-Richtlinie, die Gleichbehandlungsrahmen­richtlinie und die geänderte Gleichbehandlungsrichtlinie vorgegebene Änderungen in dieses System harmonisch einzufügen. Dadurch war es möglich, sowohl die bisherigen Schutzstandards in der Gleichbehandlung der Geschlechter auszubauen als auch eine übermäßige Ausweitung im Bereich des Verwaltungsaufwandes zu vermeiden.

Synchron zu den Regelungen des Gleichbehandlungsgesetzes der Privatwirtschaft kommt es durch das vorliegende Gesetz vor allem zu einer Ausweitung des Gleich-


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