Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 239

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Sie hören richtig! Ein Gesetz! – Das ist nur ein Beispiel. Also: Wohin hätten wir uns bewegen sollen?!

Bei solch widersprüchlichen Aussagen von Seiten der Opposition stellt sich die Frage, ob wir auf dem Verhandlungswege je eine Chance der Einigung gehabt hätten. (Abg. Dr. Fekter: Nein! Niemals!) Auch wenn alle Wünsche erfüllt worden wären, bleibt die Befürchtung – ich denke nicht so positiv –, dass Ihnen wieder etwas Neues eingefallen wäre, um nicht zustimmen zu müssen. (Beifall bei der ÖVP.)

Einen Spagat gibt es im Ballett, aber nicht bei Verhandlungen, da wir von den Regie­rungsparteien – ÖVP und FPÖ – Verantwortung übernehmen und wir für Rechts­sicher­heit für die Menschen in Österreich sorgen.

Vorhin ist über die Bezeichnung gesprochen worden, nämlich Gleichbehandlungs­gesetz oder Antidiskriminierungsgesetz. Wenn schon darüber debattiert wird, möchte ich darauf verweisen, dass Gleichbehandlung das Ziel ist. Antidiskriminierung ist das, was wir nicht wollen. Also bleibt die Frage, ob wir es nicht positiv benennen sollen, wohin wir gehen wollen. (Beifall bei der ÖVP.)

Aber nun zu den Inhalten selbst. Ich freue mich über die Erhöhung der Frist bei der Geltendmachung vor der Gleichbehandlungskommission im Bereich sexuelle oder geschlechtsbezogene Belästigung. Gerade als eine, die im psychotherapeutischen und im Beratungsbereich tätig ist, weiß ich, wie wichtig eine längere Frist ist.

In der Steiermark ist beim Begutachtungsentwurf eine Frist von drei Jahren vorge­sehen, die ich für sehr zielführend erachte. Jedoch, ich wiederhole es: Ich bin froh, dass sich die Frist auf ein Jahr erhöht hat.

Nun zu den kritisierten Beweislastregelungen, die nicht weitgehend genug wären. – In der Steiermark bin ich Mitglied in der Gleichbehandlungskommission. Wenn nun jemand nach der neuen Regelung eine Diskriminierung vorbringt und glaubhaft macht, so muss der Beklagte mit hoher Wahrscheinlichkeit glaubhaft machen, dass die Diskriminierung nicht stattgefunden hat – oder die Ungleichbehandlung gerechtfertigt war.

Als Kommissionsmitglied muss ich mir nach bestem Wissen und Gewissen ein Bild machen, um eine Entscheidung zu treffen. Es geht um Motive oder Situationen, wo es keine Zeugen gibt. Wie schaffe ich es also, diese Sachlage so weit zu klären, um ruhigen Gewissens die Entscheidung treffen zu können, ob Diskriminierung statt­gefunden hat. Objektive Beweise gibt es ja sehr oft nicht.

Alles in allem sind das gute Gesetzesvorlagen – und die EU-Richtlinien sind erfüllt. Im Rahmen der Umsetzung werden wir alle unseren Erfahrungsschatz erweitern, um das Beste für die Bevölkerung im Vollzug zu gewährleisten. (Beifall bei der ÖVP.)

20.51

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Krist. – Bitte.

 


20.52

Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staats­sekretär! Mit dieser Regierungsvorlage werden die EU-Anti-Rassismusrichtlinie, wie man ja weiß, fast um sechs Monate und die Antidiskriminierungsrichtlinie um fast elf Monate zu spät umgesetzt – und da, wie wir auch alle wissen, nicht einmal richtig. Zugegeben, einige positive Schritte gibt es, aber – und das wissen wir zwischenzeitlich auch – selbst die EU-Richtlinien sind unserer Ansicht nach in einigen wesentlichen Bereichen trotzdem nicht umgesetzt.

 


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