Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 240

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Meine Damen und Herren! Unabhängige Rechtsexperten und VertreterInnen von NGOs haben im abgehaltenen Expertenhearing – und bei diesem waren auch viele von Ihnen anwesend – harsche, entschiedene, sachlich fundierte und nachhaltige Kritik an dieser Regierungsvorlage geübt, und das zu Recht, wie wir von der SPÖ meinen.

Dazu nur eines von vielen Beispielen: Die vorgeschlagenen Gleichbehandlungs­ge­setze laufen dem Grundanliegen von Gleichbehandlung zuwider. Gleichbehandlung soll mit gesetzlicher Ungleichbehandlung durchgesetzt werden. Die Entwürfe diskrimi­nieren selbst innerhalb der verschiedenen Opfergruppen. Es werden sozusagen vier Klassen von Diskriminierten geschaffen. – Das waren nur einige wenige der Aussagen der Experten dort.

Wir SozialdemokratInnen haben mehrfach höhere Schadenersatzzahlungen, Beweis­lasterleichterung und die Errichtung einer echten Ombudsstelle für Diskriminierungs­opfer gefordert, anstatt die Gleichbehandlungsanwaltschaft damit zu belasten. Außerdem haben wir gefordert: einheitliche Schutzniveaus für alle Arten von Diskrimi­nierung sowie ein eigenes Antidiskriminierungsgesetz, das unserer Überzeugung nach unabänderlich und wichtig ist.

Aber so wie die NGOs wurden auch wir vielfach nicht beziehungsweise zumindest zu wenig gehört. In Wirklichkeit – und das muss schon gesagt werden – mussten wir sogar um die Umsetzung der EU-Richtlinien kämpfen, denn Sie von den Regierungs­parteien wollten in Wirklichkeit nicht einmal das tun!

Zu den Ausführungen des Kollegen Walch hier, der, wie so oft, auch jetzt nicht anwesend ist, trotzdem sage ich das jetzt: Jemand, der bei keiner einzigen dieser so genannten Verhandlungsrunden anwesend war, sollte nicht so große Töne von sich geben! So schaut’s aus da herinnen! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, nutzen Sie daher die Chance: Stimmen Sie unserem Abänderungsantrag zu, damit die EU-Richtlinien umgesetzt werden können! Dann können wir auch die Weisungsfreiheit der Organe mit be­schließen. Sonst sehen wir beim besten Willen keine Möglichkeit einer Zustimmung zu dieser Vorlage. (Beifall bei der SPÖ.)

20.54

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


20.55

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich habe hier immer wieder gehört, wirkliche Verhandlungen seien nicht geführt worden; das hat die Opposition ständig behauptet. – Dazu: Sieben Forderungen wurden erfüllt, vier nicht.

Verhandeln heißt meiner Ansicht nach, dass jeder Verhandlungspartner dem anderen einen Schritt entgegenkommt. Und daher: Wo bleiben denn die Schritte der Op­position? Ich denke, wenn sieben Ihrer Forderungen, also mehr als die Hälfte erfüllt wurden, so ist da schon einiges geschehen. Ich bin derselben Meinung wie mein Vorredner, der das auch bestätigt hat, dass die EU-Richtlinien umgesetzt wurden, und ich denke, dass es sich um ein gutes Gleichbehandlungsgesetz handelt.

Eine Ausweitung der Gleichbehandlungsgebote erfolgte auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, auf Grund des Alters, der sexuellen Orientierung, der Religion oder der Weltanschauung. Besonders hervorzuheben ist, dass es bei der Beweislastregelung dem Beklagten obliegt, zu beweisen, dass keine Verletzung der Gleichbehandlung vorliegt.

 


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