Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 245

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kriminierungen in der Arbeitswelt einheitlich behandelt werden können und auch der Zugang zum Recht erleichtert wird.

Durch diesen ganzheitlichen Ansatz ist somit eine Stärkung der Gleichbehandlung und des Schutzes vor Diskriminierung zu erwarten. Außerdem hilft ein Gesetz wohl eher, die von uns allen ungewünschte Gesetzesflut einzudämmen. Ich möchte betonen, dass wir hier ein gutes und auch übersichtliches Gesetz vor uns haben, das den Betroffenen vermehrt Schutz bieten wird.

Ein wichtiger und in diesem Zusammenhang oft kritisierter Punkt ist die Beweis­lastumkehr, wonach der Beklagte beweisen muss, dass keine Diskriminierung statt­gefunden hat. Im Vorfeld muss die betroffene Person die Tatsache, die eine Diskrimi­nierung vermuten lässt, lediglich glaubhaft machen, und dann liegt es an der beklagten Partei, zu beweisen, dass nicht diskriminiert wurde. Der Beklagte ist damit zur Beweis­führung verpflichtet.

Ich verstehe also nicht, wo hier die Beweislastumkehr nicht erfüllt sein soll, meine Damen und Herren von der Opposition, wo doch auch dieses Beweissystem seit langem im österreichischen Gleichbehandlungsgesetz verankert ist und auch bisher von der EU-Kommission nicht beanstandet wurde.

Ein Vorwurf der Opposition lautet, dass echte Gleichstellungspolitik durch den Entwurf nicht ermöglicht wird. Doch enthält der Entwurf ausdrücklich das Ziel der Gleichstellung von Frauen und Männern, und zweitens stellt er klar, dass positive Maßnahmen zur beschleunigten Herbeiführung der De-facto-Gleichbehandlung von Frauen und Män­nern keine Diskriminierung im Sinne des Gesetzes sind. Im Gegenteil! Dieses Gesetz zeigt, dass Politik für Frauen und für andere von Ungleichbehandlung bedrohte Men­schen gemacht wird.

Wir beschließen also heute hier ein Gesetz, das Menschen, die ungleich behandelt werden, helfen wird. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.12

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Abgeordneter Schopf. 2 Minuten. – Bitte.

 


21.12

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr verehrter Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Es geht da unter anderem um sehr wichtige und ganz konkrete, wie ich meine, Fragen auch in der Arbeitswelt und die Umsetzung dieser Richtlinie betreffend Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, also in der gesamten Arbeitswelt.

Für mich besonders wichtig und, wie ich meine, eine wesentliche Aufgabe der Politik ist, dafür zu sorgen, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – und ich betone: alle Arbeitnehmer – in der Arbeitswelt faire und gerechte Bedingungen vorfinden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Für mich herrschen nur dann menschenwürdige und gerechte Bedingungen, wenn es in den Betrieben, in der gesamten Arbeitswelt keine Diskriminierung gibt, welcher Art auch immer. Darüber hinaus darf es, wie ich meine, in der gesamten Gesellschaft keine Diskriminierung geben.

Da komme ich jetzt zu einer Schwäche, die eindeutig in dem Gesetz, das heute ver­mutlich von den Regierungsparteien beschlossen wird, noch enthalten ist, und zwar soll es gemäß EU-Richtlinie so sein, dass die Schadensersatzansprüche für bewiesene Diskriminierungen bei Begründung des Arbeitsverhältnisses wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein sollen. Diese Vorgabe ist aber eindeutig nicht umgesetzt.

 


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