Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 244

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21.06

Abgeordnete Heidrun Walther (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Werte Gäste auf der Tribüne! In Zeiten sozialdemokratisch dominierter Regie­rungen war Österreich als Vorreiter in Fragen der Gleichbehandlung von Männern und Frauen und auch der Antidiskriminierung bekannt und geachtet. Heute beschränkt sich die ÖVP-FPÖ-Regierung auf die Einhaltung von Mindeststandards bei der Umsetzung der drei EU-Richtlinien in nationale Gesetzen. Ob es wirklich reichen wird, werden erst die obersten Gerichte entscheiden müssen.

Nehmen wir das Antidiskriminierungsgesetz: Das Problem vieler Menschen, die sich diskriminiert fühlen und Hilfe brauchen, ist, dass sie Mitstreiter, nämlich kompetente Mitstreiter, also NGOs, benötigen, die sich wirklich qualifiziert, ehrenamtlich und über­aus engagiert für die Rechte der Menschen einsetzen. Ich glaube, dass keine Regierung gut daran tut, auf die engagierten Mitglieder der Zivilgesellschaft zu verzichten. Die Regierungsparteien wollen auf dieses soziale Gewissen verzichten. Manchmal frage ich mich, ob sie es fürchten.

Ich denke, dass diese Nebeninterventionsmöglichkeit eine gute Verhandlungssituation geschaffen hat, dass das schon in Ordnung ist, dass eben Leute, die sich benachteiligt fühlen, wenigstens die NGOs zur Unterstützung ihrer Anliegen anrufen können. Wir würden aber sagen, dass es trotzdem noch nicht langt, um ein wirkliches Antidis­kriminierungsgesetz und Gleichbehandlungsgesetz zustande zu bringen.

Deswegen fordere ich Sie auf, unserem Abänderungsantrag zuzustimmen, damit die Richtlinien EU-konform umgesetzt werden können. Dann könnten wir uns auch vor­stellen, die Weisungsfreiheit der Organe mit zu beschließen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Na sowas! Ganz etwas Neues!)

21.09

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Sburny zu Wort gemeldet.

Frau Kollegin, Sie kennen die Geschäftsordnung. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.09

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Frau Kollegin Grander hat behauptet, dass Frau Landesrätin Zanon die erste weibliche Landesrätin gewesen sei. – Das ist natürlich falsch! (Ruf bei der ÖVP: In Tirol!)

Auch was Tirol betrifft, ist das falsch, da war nämlich vor Frau Landesrätin Zanon bereits Frau Landesrätin Lichtenberger am Werk. (Abg. Steibl: In der ÖVP!) So ist das richtig. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

21.09

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nunmehr Herr Abgeordneter Sieber. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


21.09

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der Anpas­sung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes an EU-Recht wird das Gleich­behand­lungsgebot auf Bereiche der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Welt­anschauung, des Alters oder der sexuellen Diskriminierung ausgedehnt.

Die nun vorliegende Regierungsvorlage verfolgt das Ziel, möglichst all diese Gleich­behandlungsgebote in einem einheitlichen Gesetz zu regeln, wodurch Mehrfachdis-


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