Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll61. Sitzung / Seite 264

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Anliegen ist, bei den Verhaltensvereinbarungen bestimmend mitzureden, dann müssen wir das auch ernst nehmen.

Bitte reden Sie doch nicht über die Hausordnungen! Hausordnungen hat es doch immer schon gegeben: Patschen anziehen und nasse Mäntel aufhängen. Es geht um Verhaltensvereinbarungen. Es geht um die Fragen, wie gehen wir miteinander um, wie gestalten wir unser Zusammenleben. Und da ist es nur recht und billig, dass wir die Eltern mitreden lassen, die Lehrer und Lehrerinnen mitreden lassen und die Schüler und Schülerinnen mitreden lassen. Ich kann Ihnen eines sagen: Ich weiß es von den Diskussionen der Vorjahre, das ist mit den Eltern, das ist mit den Lehrervertretern, mit allen x-mal besprochen worden, und alle sind dafür.

Ich glaube, es wäre ein kluger Akt, wenn Sie diesem Vorschlag der Regierung doch noch zustimmen würden, um zu demonstrieren, dass Sie Schulpartnerschaft ernst neh­men und die jungen Menschen als Partner ernst nehmen. (Beifall bei der ÖVP.)

22.18

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter DDr. Niederwieser zu Wort gemeldet. Sie kennen die Geschäftsordnung: Fakten und Fakten. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


22.18

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Ich darf zu zwei Punkten eine Berichtigung bringen. Das eine betrifft den letzten Satz: Wir sollen diesem Antrag der Regierung zustimmen. Tatsache ist, dass das kein Regierungsantrag ist, sondern ein Initiativantrag von Kollegem Amon. (Abg. Lentsch: Deswegen muss man keine Berich­tigung machen!)

Zum Zweiten: Sie haben gesagt, der Vorsitzende der SPÖ habe die Zusammenlegung von Schulen auf Größen von 300 bis 500 Kindern, Schülerinnen und Schülern vor­geschlagen. (Bundesministerin Gehrer: Das stimmt auch!) – Auch das ist unrichtig! Der Vorsitzende der SPÖ und auch die SPÖ haben so etwas nie vorgeschlagen. (Bei­fall bei der SPÖ.)

22.19

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Walther. 2 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


22.19

Abgeordnete Heidrun Walther (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich auf das Landeslehrer-Dienstrechtgesetz und dessen Änderung beziehen. Derzeit entsprechen die Dienstnehmer­schutzbestim­mungen nicht den einschlägigen EU-Richtlinien, und derzeit können Leiterstellen nicht an provisorisch pragmatisierte Landeslehrer vergeben werden.

Das ist natürlich ein Nachteil, weil eine schnellere Besetzung nicht möglich ist. Das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984 müsste deshalb an die Erfordernisse des gemeinschaftsrechtlichen angeglichen werden, und zwar hauptsächlich bezüglich des Dienstnehmerschutzes.

Das betrifft zum Beispiel Sicherheitsbestimmungen wie Sicherheitsbeauftragte, also alle Bedingungen, die für die beschäftigten Landeslehrer dann gerichtet werden müs­sen.

Es kann dazu kommen, dass Präventivfachkräfte bestimmt werden, dass es medizi­nische Untersuchungen gibt. Und es werden vielleicht auch Kosten für bauliche Adaptierungen anfallen.

 


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