Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 20

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richt in Wien zu bauen, und zwar aus folgenden Gründen: Nach der Gesetzeslage muss jedes Landesgericht einen Haftraum für Untersuchungshäftlinge haben, das sind die so genannten Landesgerichtlichen Gefangenenhäuser. Wir haben in Österreich eine Mehrbelastung im Bereiche der Untersuchungshäftlinge, aber wir können aus rechtlichen und faktischen Gründen die Justizanstalt Wien-Josefstadt nicht ausweiten, was den Haftraum betrifft. Es wäre eine Ausweitung um maximal 100 Betten möglich, aber wir brauchen in Wien 700 bis 800 dazu, nämlich Haftraum für Häftlinge.

Deshalb gibt es als einzige Konsequenz aus dieser Notwendigkeit nur die Möglichkeit, ein zweites Gericht in Wien mit einem Landesgerichtlichen Gefangenenhaus zu errich­ten, weil ja logischerweise die Untersuchungshäftlinge – und ich wiederhole: nur um die geht es – dort untergebracht werden müssen, wo sie auch einvernommen werden sollen.

Das heißt: Der Untersuchungshäftling wird am Freitag verhaftet und wird am Samstag und Sonntag bereits vernommen. Wenn er in Mistelbach untergebracht wäre, was na­türlich theoretisch auch denkbar wäre, wäre das organisatorisch unmöglich und würde gegen die Rechtslage verstoßen. Deswegen sind die Vorschläge der Richter – ich nehme an, dass Sie die meinen – einfach absurd, wo die Meinung vertreten wird, dass wir uns ein zweites Gerichtsgebäude in Wien ersparen könnten – wenn die Entwick­lung so anhält! Sie wird so anhalten; das sagen alle internationalen Vergleiche und Studien.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Herr Abgeordneter Wittauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Frau Abgeordnete Stoisits, Universitätsprofessoren sind keine Praktiker.

Herr Bundesminister! Worauf sind die steigenden Häftlingszahlen im Untersuchungs­bereich zurückzuführen, und gibt es Alternativen, die geeignet sind, diese zu verrin­gern?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wir können die Kriminalität natür­lich geografisch auf Grund unserer Aufzeichnungen zuordnen. Wir müssen darauf ver­weisen, dass die Hauptlast bei den Verbrechen im Drogenbereich besteht, es also Übertretungen des Suchtmittelgesetzes sind. Da sind die Träger der Kriminalität die Schwarzafrikaner: Wir haben durchschnittlich 400 und mehr von ihnen in Untersu­chungshaft. Das ist ein großes Problem für uns, zumal sehr oft auch ihre Identität nicht bekannt ist. Danach kommt die Gruppe aus dem so genannten Restjugoslawien. Die dritte Gruppe kommt aus Rumänien. Insofern müssen wir sagen, dass die Kriminalität eben derzeit vor allem von Nichtösterreichern getragen wird, nämlich vorwiegend von diesen Gruppen, und so weit sie nicht aus Schwarzafrika kommen, kommen sie aus dem Osten Europas.

Wir sehen die Möglichkeit der Bekämpfung auch darin, dass wir mit Rumänien zum Beispiel eine direkte Kooperation, die wir vereinbart haben, pflegen, und die zeigt be­reits Wirkung. Auch im Bereiche der EU müssen wir zu dem System kommen, dass jeder Mitgliedstaat seine eigenen Häftlinge bestraft und die Strafe vollzieht, weil wir ansonsten nicht zurande kommen. Es ist unzumutbar, dass innerhalb der EU so ge­nannte Nichtinländer – wie man das jetzt bezeichnet – die Gefängnisse füllen, und zwar in einem Übermaß. Man kann sie auch nicht resozialisieren.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Damit ist der 3. Fragenkomplex erledigt.

 


Wir kommen nun zum 4. Fragenkomplex, der durch die Anfrage der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé eingeleitet wird. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


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