Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 22

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Unterstützung der Gerichte diese Bedingungen zu verbessern, wenn die Bedingungen nicht der neuen Rechtslage, die ab 1. Juli 2004 in Kraft tritt, entsprechen.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Herr Abgeordneter Dr. Puswald. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Herr Bundesminister! Das Sachwalter­schaftsverfahren ist wegen der doch beachtlichen Eingriffe in die Grundrechte der Be­troffenen so konzipiert, dass es finanziell und personell aufwendig zu führen ist.

Andererseits hat diese schwarz-blaue Bundesregierung in den letzten Jahren meiner Überzeugung nach in verantwortungsloser Weise sowohl die Justiz als auch die Verei­ne für Sachwalterschaft finanziell und personell gröblichst vernachlässigt.

Ich höre jetzt (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen), dass es einen Arbeitskreis zur Reform des Sachwalterschaftsrechts und -verfahrens gibt. Dazu meine Frage: Wann ist mit dieser Reform zu rechnen, und wird bei dieser Reform vor allem auch der Forderung der Familienrichter, aber auch der Anwaltschaft und der Notare Rechnung getragen werden, da personell und finanziell besser Vorsorge zu treffen und vor allem auch in Einzelfällen, wie zum Beispiel in den häufigen Fällen der Altersdemenz, aber auch in den Fällen, aus denen sich aus den Akten ergibt, dass der Patient komatös ist, das Verfahren zu vereinfachen und zu verkürzen und damit Kosten und Personal zu sparen?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wann genau damit zu rechnen ist, ist schwer zu sagen, aber wir werden, von heute weggerechnet, sicherlich binnen Jahresfrist entsprechende Vorschläge unterbreiten.

Bei der Verfahrensvereinfachung bin ich nicht so vorschnell Ihrer Meinung, weil es sich da vielfach letztlich um freiheitsbeschränkende Maßnahmen handelt, und die sind tradi­tionell in Österreich davon abhängig, dass ein unabhängiger Richter darüber entschei­det, und der holt meistens auch ein Sachverständigengutachten ein.

Da wird es also echte Verfahrensverkürzungen nur dann geben können, wenn wir eine Personalaufstockung machen können, und um diese bin ich bekanntlich ja ohnedies bemüht.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Herr Abgeordneter Ledolter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Herr Bundesminister! Ich hätte gerne ge­wusst, nachdem die Bundesregierung ja sehr weit reichende und positive Maßnahmen zur Verbesserung der Situation der Patienten im Rahmen des Heimaufenthaltsgesetz geschaffen hat, wie die Sachwaltervereine, die in Zukunft diese Aufgaben wahrzuneh­men haben werden, auf die neuen Herausforderungen vorbereitet werden, die durch das Heimaufenthaltsgesetz an Sie herangetragen werden.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wir planen derzeit ein Projekt, das wir gemeinsam mit dem Verein für Konsumenteninformation abwickeln wollen. Wir legen Broschüren auf, wir machen eine Informationskampagne. Wir werden das Pro­jekt bewusst im September machen, weil wir glauben, dass das Gesetz, das ja am 1. Juli 2004 in Kraft tritt, seine volle Wirksamkeit im Bewusstsein der Betroffenen erst einige Monate später entfalten wird. Wir werden – unseres Erachtens richtigerweise – im September diese Kampagne schwerpunktartig zur Entfaltung bringen. Wir arbeiten aber in dieser Frage auch mit Landespolitikern zusammen.

 


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