Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 29

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

In der jetzigen Unterbringung, in der Josefstadt, haben die Jugendlichen zwei Trakte und ausreichend viel Haftraum mit moderneren Zellen. Der Überbelag im Jugendge­richtshof war bereits menschenrechtswidrig – eindeutig menschenrechtswidrig! –, und es wäre grotesk gewesen, dort noch mehr hineinzustopfen. Das wäre auch phy­sisch überhaupt nicht mehr möglich gewesen.

Es stimmt nicht, dass die Mitarbeiter im Landesgericht für Strafsachen Wien diejeni­gen sind, die am meisten belastet sind, sondern die Überlastung liegt vor allem im be­zirksgerichtlichen Bereich in der Justiz.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Machne, bitte.

 


Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Herr Bundesminister, sehen Sie Möglichkeiten, durch den Ausbau der Schiedsgerichte die Justiz zu entlasten, und können Sie in etwa einschätzen, wie viele Stellen beim richterlichen Personal durch den Ausbau der Schiedsgerichte eingespart werden können?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Darf ich nur noch zur Frage von Frau Abgeordneter Bures nachholen: Die Belastung im Landesgericht für Strafsachen Wien liegt bei 103 Prozent, also weit unterhalb der vereinbarten Toleranzgrenze. – Das nur zur Klarstellung.

Was die Schiedsgerichte anlangt, ist es ein wirklich ehrgeiziges Ziel von mir, die Schiedsgerichtsbarkeit auszubauen. Diesbezüglich führen wir Verhandlungen mit dem Herrn Finanzminister.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch, bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Herr Bundesminister! In der Öffentlichkeit wird öfters der Eindruck erweckt, dass die Richter nicht so sehr überlastet sind, sondern dass man sie nirgends antrifft und sehr selten im Amt sieht.

Gibt es irgendwelche Überlegungen, dass Sie, vielleicht im Bereich des Verfassungs-Konvents, dafür sorgen, dass es so etwas wie eine Mindest-Anwesenheitspflicht für Richter gibt, damit auch der Bürger die Möglichkeit hat, dass er den Richter besuchen kann?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Richter haben nach den gesetzli­chen Bestimmungen keine Dienstzeit einzuhalten. Sie legen Wert darauf, dass dieses Privileg sachlich gerechtfertigt ist. Sie werden verstehen, dass ich dieses Thema, das nicht unbedingt notwendig ist, um die Effizienz der Gerichte zu steigern, daher nicht diskutiere.

An der Freiheit der Richter, keine Dienstzeit einhalten zu müssen, wird von dieser Re­gierung nicht gerüttelt.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir haben damit den 7. Fragenkomplex erledigt.

Wir kommen nun zur 8. Anfrage. – Bitte, Herr Abgeordneter Mainoni.

 


Abgeordneter Mag. Eduard Mainoni (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminis­ter! Meine Frage lautet:

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite