Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 32

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Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Bundesminister! Zum Thema Miet­recht: Wie haben sich die bisherigen Vereinfachungen, Deregulierungen, insbesondere die Vereinfachung der Befristung mit entsprechendem Preisabschlag beziehungsweise die Herausnahme der Ein- und Zweifamilienhäuser aus dem Anwendungsbereich des Mietrechts, auf die Wohnsituation in Österreich ausgewirkt?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Sobald wir darüber statistische Materialien haben, werden wir Ihnen diese schriftlich zukommen lassen.

Klimatisch hat sich das jedenfalls positiv ausgewirkt; wir haben aus der Bevölkerung und aus Fachkreisen für die bisher getroffenen Maßnahmen nur Zustimmung bekom­men.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Herr Abgeordneter Neudeck. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Herr Bundesminister! Die Fragen von Kollegin Becher von der SPÖ haben ja gezeigt, dass die der SPÖ nahe stehende „Mie­tervereinigung“ immer wieder Mieter/Mieterinnen verunsichert, und zwar deshalb, um diesen kostenpflichtige Beratungen in Miet- und Wohnrechtsfragen anbieten zu kön­nen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Welche Maßnahmen können Sie sich vorstellen, Herr Bundesminister, um die Miet- und Wohnrechtsgesetzgebung für Mieter und Vermieter anwenderfreundlich zu gestal­ten – um auch solche Umwege zu vermeiden? (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Wir haben in der Justiz eigentlich fast nur lesbare Gesetze. Das ist auch unser Ehrgeiz. – Das Mietrechtsgesetz gehört da jedenfalls nicht dazu. Mir schwebt vor, dieses Gesetz im Konsensprinzip – eben unter Einbeziehung aller Betroffenen – zu überarbeiten.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Eine weitere Zusatzfrage formuliert Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Minister! Das Wohnungsgemeinnüt­zigkeitsgesetz ist im Ressort Bartenstein beheimatet. Dieser Minister schließt nicht aus, dass es zu Änderungen kommt, die dann eine Mieterhöhung implizieren; wobei da zum Beispiel an den Verkauf bundeseigener Wohnbaugesellschaften gedacht ist, die ja mietrechtlich sozusagen geregelt sind.

Schließen Sie, Herr Bundesminister Böhmdorfer, eine Änderung des WGG aus? Sie haben ja auch Mietrechtsbelange in Ihrem Ressort. Schließen Sie Erhöhungen von Mieten aus, die durch WGG-Änderungen erfolgen könnten?

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Justiz Dr. Dieter Böhmdorfer: Ich habe bereits gesagt, dass wir nicht in wohlerworbene Rechte eingreifen werden, dass aber à la longue – das muss ich dazusagen – natürlich der Markt auch wieder einmal eine Rolle spielen wird in Ös­terreich, auch in diesem Bereich – langfristig gesehen. Das müssen wir auch konzedie­ren und zur Kenntnis nehmen. Aber für diese Gesetzgebungsperiode schließe ich Ein­griffe in wohlerworbene Rechte aus.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Damit ist die 9. Anfrage beantwortet, und es sind auch die 60 Minuten der Fragestunde abgelaufen. Sie ist damit beendet.

 


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