Drittens: Der Mensch steht für mich
weiterhin im Mittelpunkt des Handelns – auch im Hinblick auf die
zukünftigen Verfassungsziele. Daher der Appell an alle: Denkt an die Tiere!
Denkt aber nicht nur an die Tiere, sondern denkt vor allem an die Menschen! Und
denkt auch an unsere Bauern, denn das Land braucht seine Bauern! Die ÖVP und
der Bauernbund stehen dazu. (Beifall bei der ÖVP.)
13.21
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Eßl eingebrachte Abänderungsantrag der Abgeordneten Baumgartner-Gabitzer, Sima, Wittauer, Weinzinger und Eßl ist hinreichend unterstützt und steht hiemit in Verhandlung.
Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. Redezeit: 5 Minuten. – Sie sind am Wort, Herr Abgeordneter.
13.21
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Ich glaube, dass es auf Grund der Anstrengungen aller hier im Parlament vertretenen Parteien gelungen ist, ein durchaus respektables Ergebnis im Hinblick auf den Tierschutz zu erzielen. Aber man muss schon festhalten, dass eine Regierungsvorlage eingebracht wurde, die weit entfernt war von diesem Ergebnis und die offensichtlich auch die Zustimmung beider Regierungsparteien gehabt hat, sonst wäre sie nicht durch den Ministerrat gekommen.
Das heißt, eigentlich erst im Zuge der Diskussion und durch das Einbringen der Sozialdemokraten und der Grünen ist dieses Gesetz, das heute hier vorliegt, möglich geworden, denn die Regierungsvorlage war weit entfernt von diesem Ergebnis, das wir mit diesem heutigen Gesetz erzielt haben.
Es ist eine Form des gelebten Parlamentarismus, dass man sich hier im Parlament einmal darübertraut, eine Regierungsvorlage fast zur Gänze zu verhindern. Ich glaube, dass alle Beteiligten da gute Arbeit geleistet haben.
Ich möchte nur noch zwei Punkte anmerken.
Erster Punkt: Im § 33 Absatz 2 ist als Rechtsmittelinstanz der UVS angeführt. Die Problematik dabei – und diese war uns sehr wohl im Ausschuss bewusst – ist die, dass bei Artikel-11-Materien der Bundesverfassung, wenn der UVS als Rechtsmittelinstanz für zuständig erklärt wird, die Zustimmung aller Länder notwendig ist. Das heißt, selbst dann, wenn wir dieses Gesetz jetzt beschließen, heißt das noch lange nicht, dass es auch tatsächlich in Kraft tritt, weil die Zustimmung aller Länder noch aussteht. Aber ich bin guter Dinge, dass es diese Zustimmung auch geben wird, nachdem alle Parteien auch in den Ländern vertreten sind.
Zweiter Punkt – ein Punkt, der ebenfalls auf das In-Kraft-Treten dieses Gesetzes Auswirkungen hat –: Es ist in vielen Einzelbestimmungen dazu übergegangen worden, dass dieses Gesetz erst dann in Kraft tritt, wenn die in manchen Einzelbestimmungen geforderten Verordnungen erlassen werden. Das heißt, diesbezüglich muss dann letztendlich der zuständige Minister die Verordnungen erlassen, um ein In-Kraft-Treten der Einzelbestimmungen zu gewährleisten. Auch das ist nämlich eine Möglichkeit, das In-Kraft-Treten zu verzögern beziehungsweise scheitern zu lassen. Aber auch da bin ich guter Dinge, dass die entsprechenden Verordnungen erlassen werden, nachdem die Verordnungen im Text schon enthalten sind.
Die diesbezügliche Ausschussfeststellung, dass das bis 1. Jänner 2005 zu geschehen hat, sollte eine Gewähr dafür sein, dass auch die zuständigen Minister mit den Verordnungen im Zeitrahmen bleiben.