Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 96

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dem man die Pferde aus dem Stall schickt, sondern indem man die notwendigen Inves­titionen vornimmt.

Ich glaube, dass es auf Grund dieses Gesetzes für uns eine Umstellung geben wird, aber diese wird sich auf lange Sicht gesehen auch auf die Pferdehaltung in Österreich sicher positiv auswirken. Wir werden einen gewissen Rückgang bei den Einnahmen zu verzeichnen haben, den wir aber, wenn wir die notwendigen Investitionsmaßnahmen abgegolten bekommen, in Zukunft sicher verkraften können. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.42

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schopf. Rede­zeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.42

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Sehr verehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Liebe Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Waidhofen! (Beifall bei Abgeordneten aller Fraktionen.) Sehr geehrte Damen und Her­ren! Ein jahrzehntelang gehegter Konsumentenwunsch geht mit der heutigen Be­schlussfassung in Erfüllung, und ich denke, dass auch unsere Landwirtschaft mit die­sem Gesetz nicht unglücklich ist. Wenn man vor allem die Möglichkeiten gerade im Bereich der Übergangsfristen ansieht, denke ich, es ist auch die Landwirtschaft damit einverstanden.

Die Bauern werden, wie ich meine, mittel- und langfristig höhere Preise für ihre land­wirtschaftlichen Produkte erhalten. Wir müssen jedoch gemeinsam trachten, dass sich diese neuen, zusätzlichen Anstrengungen der Landwirtschaft in Zukunft lohnen.

Eine persönliche Anmerkung dazu, sehr geehrte Damen und Herren: Ich würde mich freuen, wenn wir derartige Übergangsfristen auch in anderen Bereichen beschlossen hätten. Gerade im Bereich der Pensionsdebatte wären mir diese Übergangsfristen wichtig gewesen. (Abg. Freund: Gibt es ja, eine Übergangsregelung!) Aber nicht in diesem Ausmaß!

Mir ist es wichtig, auch noch zu sagen, warum dieses Gesetz erst heute beschlossen wird.

Bekanntlich lagen seit mehreren Jahren Anträge von Seiten der Sozialdemokratie und der Grünen auf dem Tisch. Die Freiheitlichen sprachen sich – das muss man sagen – ebenfalls für ein einheitliches Tierschutzgesetz aus. Nur die ÖVP, an der Spitze Bun­deskanzler Schüssel, mauerte beharrlich. Erst kurz vor dem letzten Wahltag im Jahr 2002 hatte sich Kanzler Schüssel überraschend für ein einheitliches Tierschutz­gesetz ausgesprochen und so unmittelbar vor der Wahl die „Kronen Zeitung“, wie ich meine, auf seine Seite gezogen. Doch dieses Versprechen entpuppte sich erst einmal als Wahlkampfgag, denn es folgten lange – viel zu lange! – keine Taten.

Ich darf daran erinnern, dass zu diesem Thema eine ganze Reihe von Beratungen, Ausschusssitzungen und Hearings durchgeführt wurde. Die ÖVP hat sehr lange blo­ckiert; die ÖVP hat viele Verhandlungen blockiert. Fast ein weiteres Jahr verstrich da­durch sinnlos. Erst im Herbst 2002, unmittelbar vor der Wahl, prescht Schüssel popu­listisch mit seinem Versprechen vor. Doch bereits wenig später, konkret am 7. Mai 2003, lehnten ÖVP und FPÖ unseren Entschließungsantrag betreffend Vorlage eines Entwurfes zur Schaffung eines Bundes-Tierschutzgesetzes unter Bedachtnahme auf die Forderung des Tierschutz-Volksbegehrens glatt ab.

Das Versprechen von Bundeskanzler Schüssel war also ein Jahr später nichts mehr wert! (Abg. Mag. Molterer: Das darf nicht wahr sein! Das ist ein Niveau!) Es ist ein schlechter Witz, wenn sich heute die ÖVP, Herr Klubobmann Molterer, für dieses Tier-


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