Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 101

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rinnen Tierschutzhäuser aufgemacht haben. Nochmals: Dieses Bewusstsein wird weit über Österreich hinausgehen, und es wird da sicherlich zu einem Umdenken kommen.

Ich möchte auch noch einen Aspekt ansprechen, den heute noch niemand angespro­chen hat, nämlich den Aspekt der gesunden Ernährung. Man sagt: Der Mensch ist, was er isst. – Und gesunde Ernährung ist eng auch mit gesunder – sage ich –, würdi­ger, schmerzfreier und vor allem auch stressfreier Tierhaltung verbunden. Und wenn man weiß, dass, wenn ein Tier stressfrei und würdig gehalten wurde und dann nicht mit dem Schlagstock zur Schlachtbank geprügelt wird, wie es in Schlachthöfen gang und gäbe ist, dadurch auch die Adrenalinkonzentration im Fleisch nicht so ansteigt, dass jeder, der das Fleisch dann isst, eigentlich davon krank werden könnte, dann weiß man auch, dass dieses Tierschutzgesetz in Zukunft sicher auch gesündere Lebensmittel in Österreich gewährleisten wird.

Es wird und wurde heute so viel von mündigen Konsumenten gesprochen, und ich glaube, auch bei mündigen Konsumenten muss in Zukunft gewährleistet sein, dass die Lebensmittelkennzeichnung – das hat auch Kollegin Lichtenberger bereits angespro­chen – so erfolgt, dass sie verständlich, lesbar und nachvollziehbar ist. Wir wissen es, viele auch der großen Handelsketten haben schon eine Kennzeichnung bis zurück zum Hof. Aber ich sage, es ist noch immer zu wenig, und es ist oft so – und da denke ich auch an die Senioren –, dass die Kennzeichnung so klein geschrieben und so kompli­ziert verfasst ist, dass sie nicht verständlich ist. Ich glaube, dieses Tierschutzgesetz könnte auch da ein Umdenken und eine ganz neue Art der Kennzeichnung bewirken.

Ich sage aber auch, die Lebensmittelagentur wird gefordert sein, Missbrauch – und auch Betrug – stärker aufzugreifen. Das ist natürlich auch eine Personalfrage, denn es macht nur dann Sinn, wenn es eine möglichst flächendeckende Kontrolle gibt, damit man des Betruges auch dementsprechend Herr wird.

Abschließend möchte ich in Richtung Bauernbund Folgendes sagen: Sie wären besser beraten gewesen, statt Kampagnen zu schalten, die eigentlich jede Gruppe in Öster­reich schalten hätte können – ich denke nur an die Gastronomie, denn die abgearbeite­ten Hände gibt es auch in der Gastronomie (Beifall bei den Freiheitlichen) –, den sprichwörtlichen „Feinkostladen Österreich“ neu zu definieren, nämlich unter dem Aspekt dieses neuen Tierschutzgesetzes, unter dem Aspekt einer besseren und ge­sünderen Ernährung. Dann hätte auch der „Feinkostladen Österreich“, von dem letzt­endlich all die Bauern profitieren, die diese tägliche Arbeit leisten, sicher wesentlich mehr Erfolg als durch diese Inseratenkampagne, mit der Sie sich eigentlich nur selbst diskriminiert haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.03

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Ein Schlusswort seitens der Berichterstatter wird nicht gewünscht.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Gesetzentwurf (Unruhe im Saal – Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen) in 509 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Baumgartner-Gabitzer, Mag. Sima, Wittauer, Mag. Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel 2 §§ 4 und 38 sowie Artikel 3 bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, werde ich über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes unter Berücksichtigung des soeben erwähnten Abänderungs­antrages abstimmen lassen.

 


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