Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 105

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Richtlinie über den Tiertransport umgesetzt, und wir haben in Österreich damals nur sechs Stunden Transportdauer für Schlachttiertransporte gestattet, obwohl die Euro­päische Union damals jedenfalls acht Stunden zuließ. Das war ein sehr mutiger Schritt und hat, glaube ich, auch in der Europäischen Union ein Denken in die richtige Rich­tung gebracht, was sich dann in der Novellierung der EU-Richtlinie im Jahre 1995 doch ein bisschen gezeigt hat.

Natürlich müsste es jetzt zu weiteren Verbesserungen kommen – da bin ich ganz bei Ihnen. Seit 1995 ist ein Stillstand eingetreten. Es wäre also höchste Zeit, diesbezüglich wieder eine Aktualisierung der Richtlinie vorzunehmen.

Wir haben dann im vergangenen Jahr eine Novelle zum Tiertransportgesetz-Straße beschlossen, indem wir die acht Stunden von der EU übernommen haben, aber zugleich eine ganze Reihe von Regelungen dazugenommen haben, nämlich umfas­sende Bestimmungen über die Transportfahrzeuge, umfassende Bestimmungen über die Transportbehältnisse, über die Brücken, Rampen, Stege et cetera, über die fachli­che Befähigung der Begleitpersonen und, und, und. Also all das, was eigentlich denk­bar wäre, ist im Gesetz geregelt.

Selbstverständlich sind im Gesetz aber auch Kontrollen durch die Tiertransport-Inspek­toren und durch die Amtstierärzte vorgesehen. Aber diese müssen natürlich auch durchgeführt werden, und ich bin ganz der Meinung des Kollegen Gerhard Steier, dass jedes Gesetz nur so gut ist wie die Kontrolle, die tatsächlich durchgeführt wird. Und wir wissen, dass hier vor allem bei den grenzüberschreitenden Transporten sicherlich sehr viel im Argen liegt. Hier müssten die Kontrollen ganz besonders greifen, vor allem bei den Transittransporten durch Österreich.

Nach der Europäischen Union gilt üblicherweise: Etwa 15 Prozent Kontrolle ist eine Stichprobe. – Wir können also ruhig mehr kontrollieren, als dies derzeit geschieht.

In diesem Sinne, muss ich sagen, habe ich sehr viel Sympathie für den Antrag, durch einen jährlichen Bericht an das Parlament aufzuzeigen, was tatsächlich geschieht. Ich freue mich auch schon auf die Diskussion im Ausschuss, denn man muss natürlich jetzt schon einiges überlegen: Das Zusammentragen der Beanstandungen und Strafen wird sicher möglich sein – das liegt ja bei der Behörde auf.

Es müsste als Zweites dann auch evident gehalten werden, was kontrolliert wird, ohne dass es zu Beanstandungen kommt – auch das muss entsprechend dokumentiert und zusammengetragen werden.

Und was wahrscheinlich nicht ganz einfach ist, sind die Aufzeichnungen über das Ge­samtvolumen der Tiertransporte. Sie wissen vielleicht, wie schwer es das ÖSTAT hat, wenn zum Beispiel der gesamte Nahverkehr erhoben wird. Das kann nur alle paar Jahre geschehen und hat einen unfassbaren Aufwand verursacht. Und hier müssten ja auch die Nahtransporte erfasst werden.

Wir werden also im Ausschuss darüber reden müssen und mit dem Verkehrsressort abklären, wie praktikabel das ist, wie das wirklich umgesetzt werden kann. Aber in die­sem Sinne freue ich mich schon auf einen Konsens im Ausschuss, wenn dieser Antrag behandelt wird. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abg. Dr. Bleckmann.)

14.17

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Reheis. 3 Minu­ten Wunschredezeit. – Bitte.

 


14.17

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Dieser heutige Tag, an dem der Beschluss des neuen Tierschutzgesetzes erfolgt ist, ist


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