Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 110

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sie auch, es sind fahrende Kerker! – ... (Abg. Mandak: „Fahrende Kerker“ ist in Ord­nung!)

Diese Kreaturen, diese Mitwesen von uns leiden. Das wollte ich vergleichen mit dem Leiden in Kerkern, zugegeben: vielleicht nicht geglückt! Wenn sich da jemand betroffen fühlt, war das nicht meine Absicht. Ich nehme das auch sehr gerne zurück. Aber noch einmal: Der Hinweis auf das Leiden in Kerkern, das gilt auch für die Tiere! – Danke. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

14.33

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Ich weise den Antrag 367/A dem Verkehrsausschuss zu.

3. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (466 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Statut der Europäischen Gesell­schaft (Societas Europaea – SE) – (SE-Gesetz – SEG) erlassen wird sowie das Aktiengesetz, das Firmenbuchgesetz, das Rechtspflegergesetz, das Gerichtsge­bührengesetz, das EWIV-Ausführungsgesetz, das Genossenschaftsrevisionsge­setz 1997 und das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (Gesell­schaftsrechtsänderungsgesetz 2004 – GesRÄG 2004) (488 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (467 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Bundesgesetz über den Fernabsatz von Finanzdienstleistun­gen an Verbraucher (Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz – FernFinG) erlassen wird und das Konsumentenschutzgesetz, das Versicherungsvertragsgesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz geändert werden (490 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich als erste Rednerin Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Wunsch­redezeit: 6 Minuten. – Bitte.

 


14.34

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Das Gesellschaftsrechtsänderungsgesetz 2004 umfasst eine Fülle von Gesetzen, die verändert werden. Aber im Großen und Ganzen geht es bei dieser Vor­lage um die Umsetzung einer EU-Richtlinie über die Europäische Aktiengesellschaft, die so genannte Societas Europaea.

Wir machen weiters eine Deregulierung im österreichischen Aktienrecht und schaffen damit die „kleine AG“, damit diese Rechtsform der Aktiengesellschaft auch für Famili­enunternehmen oder kleinere mittelständische Unternehmen mit einem kleineren Akti­onärskreis attraktiver wird.

Zunächst zur SE, zur Societas Europaea. Die Europäische Gesellschaft wird für multi­nationale Unternehmen den Vorteil bringen, dass Tochtergesellschaften nach einheitli­chen Rechtsvorschriften und nicht nach den Vorschriften des jeweiligen Sitzstaates


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