bracht im Zuge der Dringlichen Anfrage
der Abgeordneten Scheibner, Dr. Lopatka und Kollegen an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten betreffend Österreichs Haltung
zur Außen- und Sicherheitspolitik sowie zur Verfassung der Europäischen Union
Eine
wichtige Zielsetzung im Zusammenhang mit der Europäischen Verfassung ist es,
den Schutz öffentlicher Dienstleistungen klar und unanfechtbar zu verankern.
Die bislang vorliegenden Formulierungen zur Daseinsvorsorge in der
Europäischen Verfassung bieten diesen Schutz nach wie vor nicht. Vor allem die
Trinkwasserversorgung ist nach Aussagen von Außenministerin Ferrero-Waldner
nicht von der Einigung zur Daseinsvorsorge, die in den Verhandlungen zur
Regierungskonferenz am 17. Mai dieses Jahres getroffen wurde, betroffen
(OTS 126, 17. 5. 2004).
Zudem
wurde vor wenigen Tagen, am 12. Mai 2004, das „Weißbuch zu Dienstleistungen
von allgemeinem Interesse“ von der Europäischen Kommission beschlossen. Dabei
stellt sich die Kommission erneut auf die Seite der großen europäischen
Konzerne (allen voran RWE, Suez, Vivendi und Gelsenwasser), welche ihre
kommerziellen Interessen durchsetzen wollen. Dementsprechend lehnt die
Kommission eine Rahmenrichtlinie ab, welche die
Daseinsvorsorgedienstleistungen von Liberalisierung und Wettbewerb ausnehmen
will (zum Beispiel Wasserversorgung, Nahverkehr oder Abfallentsorgung).
Vielmehr möchte die Kommission für den Bereich Wasserwirtschaft bis Ende des
Jahres 2004 eine Bewertung vornehmen und offensichtlich die dann von ihr
forcierten Liberalisierungsschritte konkretisieren. Klargestellt wird die
Position der Europäischen Kommission auch durch den EU-Handelskommissar Pascal
Lamy, der in einem Interview gegenüber der „Süddeutschen Zeitung" am
10. März meinte: „ ......weil ich ein Interesse daran habe, dass die
Wasserversorgung geöffnet wird“. Darüber hinaus wird auch eine Anpassung der
Gesetzgebung für andere universelle Dienste (Post, Stromversorgung,
Gasversorgung) von der Kommission angekündigt.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, in einer Stellungnahme zum „Weißbuch zu
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse“ klarzustellen, dass die
Mitgliedstaaten weiterhin souverän über die Wasserversorgung selbst
entscheiden. Jegliche Liberalisierung der Wasserversorgung ist abzulehnen.
Auch zur Privatisierung der Wasserversorgung darf niemand, das heißt weder
Länder noch Gemeinden, gezwungen werden.
Die
Bundesregierung wird aufgefordert, sich in den Verhandlungen über eine Europäische
Verfassung für eine klare Zielbestimmung zur Daseinsvorsorge in
Artikel I-3 der Europäischen Verfassung und für eine eindeutige
Schutzbestimmung für diesen Bereich in Artikel III-6 einzusetzen, die
über die nun gefundenen Formulierungen hinausgeht. Insbesondere wird die
Bundesregierung aufgefordert, in der EU in geeigneter Form für eine
Klarstellung zu sorgen, dass die Wasserwirtschaft als Bereich der Daseinsvorsorge
anerkannt wird und in der Kompetenz der Mitgliedstaaten verbleibt.
*****
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Bleckmann. – Bitte.