Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dipl.-Ing. Scheuch, Dr. Lopatka, Kolleginnen und Kollegen betreffend die österreichischen Wasserressourcen sind gesichert
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Nationalrat begrüßt, daß die Bundesregierung durch ihre konsequente Haltung im Zuge der Regierungskonferenz erreichen konnte,
daß alle Maßnahmen, die Österreichs Wasserressourcen betreffen, weiterhin nur einstimmig getroffen werden können und dadurch gesichert ist, daß das Wasser in österreichischer Hand bleibt;
daß das Recht auf Leistungen der Daseinsvorsorge im Europäischen Verfassungsvertrag verankert wird.
Der Nationalrat ersucht die Bundesregierung ihre entschlossene Haltung auch in der Schlußphase der Verhandlungen über den Europäischen Verfassungsvertrag beizubehalten und dadurch die Erreichung dieser Ziele auch weiterhin sicherzustellen.“
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Wir sorgen dafür, dass das Wasser in österreichischer Hand bleibt! – Sie reden nur davon, dass es dort bleiben soll. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)
17.10
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Scheuch eingebrachte Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Ing. Scheuch, Dr. Lopatka, Kolleginnen und Kollegen ist hinreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der
Abgeordneten Dipl.-Ing. Scheuch, Dr. Lopatka, Kolleginnen und
Kollegen, eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage
betreffend Haltung Österreichs zur Außen- und Sicherheitspolitik sowie zur
Verfassung der europäischen Union.
Betreffend
die österreichischen Wasserresourcen sind gesichert
Entgegen
verschiedenen Bestrebungen in der EU ist es der österreichischen Bundesregierung
stets gelungen, jeglichen Versuch einer Liberalisierung des Zugriffs auf die
österreichischen Wasserresourcen zu verhindern.
Diese
konsequente Haltung der österreichischen Bundesregierung aber auch der österreichischen
Mitglieder des Europäischen Parlaments fand im Verfassungsentwurf
Berücksichtigung und kam unter anderem in den Beschlüssen des Europäischen Parlaments
vom 14. Jänner und 11. März dieses Jahres klar zum Ausdruck.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der
Nationalrat wolle beschließen:
„Der
Nationalrat begrüßt, daß die Bundesregierung durch ihre konsequente Haltung im
Zuge der Regierungskonferenz erreichen konnte,