Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 62. Sitzung / Seite 207

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Leute, nämlich Vater und Mutter, Adoptivvater und Adoptivmutter und das Adoptivkind, gar nicht gekannt haben, bei denen sie verschiedene Sprachen gesprochen haben, bei denen sie sich erst bei Gericht kennen gelernt haben und vieles andere mehr. Diese Fälle wollen wir nicht, die schaffen wir ab.

Nun zu der Frage der Bestreitung des Status eines ehelichen Kindes: Wenn Sie das durchdenken, Frau Mag. Wurm, dann müssen Sie zugeben, dass die Regelung eine große Logik hat. Es liegt der Fall vor, dass ein Kind, das als ehelich geboren gilt, eben kein eheliches Kind ist. In diesem Fall können bestreiten: das Kind selbst, derjenige, der als Vater gilt, aber nicht der Vater ist, und im Gegensatz zu Ihren Ausführungen auch die Mutter, allerdings nur so lange das Kind minderjährig ist.

Jetzt kommt der zweite Teil der Logik: Nicht bestreiten können der natürliche Vater und die Mutter. Das hat auch einen Sinn und einen Grund, weil wenn das Kind einmal groß­jährig ist, kann es durchaus nicht in seinem Interesse gelegen sein, dass es in einen Vaterschaftsstreit oder Kindesstatusstreit hinein gezogen wird, der dem Kind nur mehr schadet. Und da soll niemand anderer, auch wenn es die Mutter ist, entscheiden kön­nen, ob dieser Streit stattfindet oder nicht. – All das hat eine Logik und wurde sehr aus­führlich diskutiert.

Im Übrigen bedanke ich mich für das Lob für unsere Beamten. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

19.42

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


19.43

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine ge­schätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte zu einem Punkt, nämlich zu § 376a, also zu jenen vorübergehenden Maßnahmen, laut denen Untersuchungshäft­linge, aber auch Kurzstrafgefangene in Strafvollzugsanstalten überstellt werden kön­nen, Stellung nehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf mich eingangs nicht nur für die Dis­kussion, sondern vor allem auch für das Verständnis der Regierungsfraktionen und für den Drei-Parteien-Antrag im Justizausschuss bedanken. Ich glaube, es war auch des­halb eine sachliche und wichtige Diskussion, weil die Befristung für diese Legislaturpe­riode gegolten hat.

Herr Bundesminister, gestatten Sie mir, auf einige mir sehr wesentliche Punkte zu ver­weisen! In der gestrigen und in der morgigen „Kronen Zeitung“ steht: Justizwache schlägt Alarm, auch das Justizministerium schlägt Alarm. Der Justizminister fordert 300 bis 400 Justizwachebeamte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Situation in den österreichischen Justiz­anstalten ist mehr als angespannt. Ich glaube, wir alle sind über Fraktionsgrenzen hin­weg aufgerufen, eine Entlastung zu schaffen. Es geht um Menschen, es geht um unsere Beamtinnen und Beamten, und es geht auch um die Untergebrachten. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Gesamtstand an Häftlingen beträgt in Österreich 8 400. Gestatten Sie mir aber auch, auf die Situation in der Justizanstalt Wien-Josefstadt hinzuweisen. Die Belagsfä­higkeit beträgt 920 Häftlinge, der Hausstand liegt bei 1 251, 170 Häftlinge wurden be­reits in der Justizanstalt Simmering untergebracht, weitere 170 im Wiener Umland.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Wiener Straflandesgericht ist bei einer Belagskapazität von 920 Gefangenen für 1 600 zuständig. Ich kann nur an alle appel-


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