lieren, dass die Bundesregierung diese
gefährliche Situation in unseren Anstalten geschlossen in Angriff nimmt. (Beifall
bei der SPÖ.)
Ich möchte nochmals betonen, dass ich mich im Rahmen dieser Diskussion bei allen Bediensteten der Justiz, aber im Speziellen bei den Kolleginnen und Kollegen im Strafvollzug für diese übermenschliche Leistung im Dienste des Staates der Republik Österreich sehr herzlich bedanken möchte, Herr Minister! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ich möchte abschließend, Herr Bundesminister, auch noch auf die für mich sehr wichtige Frage hinweisen, die ich in der Fragestunde schon gestellt habe. Wir haben alleine im Maßnahmenvollzug nach § 21 (1) 311 Inhaftierte, und wir haben nach § 21 (2) 303 Untergebrachte. Meine Damen und Herren! Es kann nicht sein, dass psychisch Kranke in österreichischen Justizanstalten auf Dauer untergebracht werden. Da ist die gesamte Politik gefordert.
Ich bin froh, dass Sie uns heute berichtet haben, dass Sie auch mit dem Verantwortlichen für das Gesundheitsressort Gespräche eingeleitet haben. Es geht – ich glaube, ich darf es so formulieren – um einen gemeinsamen Schulterschluss im Interesse der Justiz, aber auch im Interesse der Menschlichkeit und im Interesse unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. (Beifall bei der SPÖ.)
19.46
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
19.47
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Auch wenn Sie es noch einmal betont haben, muss ich Ihnen sagen, dass die Mutter kein eigenständiges Antragsrecht auf Feststellung der Vaterschaft des Kindes hat. Die Feststellung der Vaterschaft und der ehelichen Abstimmung ist nach dieser Gesetzesvorlage eine Angelegenheit zwischen Vater und Kind. Die Mutter bleibt unbeteiligte Dritte, und das ist eine unerträgliche Missachtung der Frau, sehr geehrter Herr Bundesminister! (Beifall bei der SPÖ.)
19.47
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir kommen zur Abstimmung.
Hinsichtlich des Gesetzentwurfes über die Organisation der Bezirksgerichte in Graz und die Änderungen des Jugendgerichtsgesetzes liegt ein Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Dr. Kräuter, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.
Wir gelangen daher zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetz 2005, samt Titel und Eingang in 489 der Beilagen.
Hiezu liegt je ein Verlangen der Abgeordneten Dr. Jarolim, Kolleginnen und Kollegen sowie der Abgeordneten Mag. Stoisits, Kolleginnen und Kollegen auf getrennte Abstimmung vor.