um die Nahrungsergänzungsmittel im
Arzneimittelgesetz geregelt werden muss und somit keine Frage der Sportpolitik
ist. (Abg. Brosz: Aber mit Doping haben sie zu tun, oder?)
Wir bemühen uns auch, gemeinsam auf einer neuen Basis – darauf komme ich dann noch zu sprechen – ein entsprechendes Gesetz zu machen. Österreich war in dieser Frage nicht säumig, so wie auch Kollege Wittmann nicht säumig war bei dem Versuch, ein für den Sport wirklich sinnvolles Berufssportgesetz vorzulegen.
Ich möchte noch einmal kurz auf die Fakten eingehen. Tatsache ist, dass der vom Sport gewünschte Entwurf verfassungsrechtlich nicht halten wird, weil der Profisportler nicht automatisch Selbstständiger sein kann. Ganz im Gegenteil! Ein Mannschaftssportler ist ein klassischer Angestellter und kann deshalb gesetzlich nicht als Selbständiger behandelt werden. Das würde dem Arbeitsrecht insgesamt widersprechen und somit nicht halten.
Das heißt, der vom Sport verlangte Entwurf mit diesen Bestimmungen ginge nicht einmal durch den Ministerrat, weil der Arbeitsminister einer dem gültigen Gesetz widersprechenden Regelung einfach nicht zustimmen würde.
Deshalb liegt es am organisierten Sport, uns einen Vorschlag zu übermitteln, der für den Sport tragbar, gesetzeskonform ist und auch vor dem Verfassungsgericht halten wird. Darüber verhandeln wir weiter. Ich halte es allemal für sinnvoller, ein praktikables und für den Sport sinnvolles Gesetz zu machen als ein solches, das nach wenigen Wochen vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wird. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ganz richtig!)
Zur zu behandelnden Materie. – Österreich hat, da sich zeigt, dass der organisierte Sport mit der Bekämpfung des Dopings überfordert ist, relativ rasch die Deklaration von Kopenhagen hier in diesem Haus umgesetzt, das Zusatzprotokoll zur Anti-Doping-Konvention ratifiziert. Es hat sich gezeigt, dass das zu wenig ist, weil außereuropäische Staaten mit einbezogen werden müssen. Und wieder haben die österreichischen Vertreter bei den entsprechenden Expertengesprächen zur Global-Anti-Doping-Convention ihre Vorstellungen eingebracht und einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass schlussendlich in Athen im Dezember 2004 eine entsprechende Konvention beschlossen wird. Auf deren Basis werden wir dieses Anti-Doping-Gesetz so rasch wie möglich in diesem Hause beschließen.
Wir haben, wenn es darum geht, Doping zu bekämpfen, in jeder Phase eine Vorreiterrolle eingenommen. Wir haben unser Know-how eingebracht. Wir haben rasch ratifiziert. Und wir werden auch dieses Gesetz, sobald die Grundlage von Seiten der UNESCO da ist, in diesem Haus beschließen.
Dem Kollegen Maier bin ich im Sportausschuss eine Antwort schuldig geblieben auf den Vorwurf, dass wir keine Aufklärungskampagne machen. Kollege Maier! Falls Sie sich im Saal befinden, ein entsprechender Folder zur bereits laufenden Aufklärungskampagne (der Redner hält eine Broschüre in die Höhe) ist bei mir abzuholen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
20.08
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mikesch. – Bitte.
20.08
Abgeordnete Herta Mikesch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Wittmann! Immer wieder hören wir von Ihnen, dass Bundeskanzler Schüssel säumig sei. Ich glaube, auch Sie waren einmal Sportstaatssekretär im Bundeskanzleramt. (Abg. Mag. Molterer: Kann sich kein Mensch erinnern!)